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Instandsetzung Freizeitanlagen Im Hölderli und Kanzleistrasse

14.07.2022
Mit einer Immobilienstrategie hat die Stadt Winterthur 2020 für ihre Freizeitanlagen einen Sanierungsplan erstellt. Für die beiden Freizeitanlagen Im Hölderli und Kanzleistrasse hat der Stadtrat nun im Rahmen dieses Plans insgesamt 1,45 Millionen Franken für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bewilligt.

Mit einer Immobilienstrategie hat die Stadt Winterthur 2020 für ihre Freizeitanlagen einen Sanierungsplan erstellt. Für die beiden Freizeitanlagen Im Hölderli und Kanzleistrasse hat der Stadtrat nun im Rahmen dieses Plans insgesamt 1,45 Millionen Franken für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bewilligt.

14 Freizeitanlagen nennt die Stadt Winterthur ihr Eigen. Sie alle dienen der Bevölkerung als Quartiertreffpunkte und nehmen eine wichtige Rolle im Winterthurer Quartierleben ein. Betrieben durch die jeweiligen Quartiervereine sorgt die Stadt für den Unterhalt. Da viele der Anlagen in die Jahre gekommen sind und zum Teil den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen, hat die Stadt Winterthur 2021 eine Immobilienstrategie entwickelt, welche die etappenweise Sanierung der Freizeitanlagen in den nächsten zehn Jahren vorsieht.

Im Rahmen dieser Immobilienstrategie hat der Stadtrat nun den Kredit für die Sanierung der Freizeitanlagen Kanzleistrasse (1,013 Mio. Fr.) und Im Hölderli (435 000 Fr.) bewilligt. Beide Anlagen sollen mit gezielten Eingriffen so saniert werden, dass sie zukünftig den Bedürfnissen einer modernen Nutzung gerecht werden.

Bei der Freizeitanlage Im Hölderli wird dabei ein besonderes Augenmerk auf einen hindernisfreien Zugang gemäss den gesetzlichen Vorgaben gelegt. Dafür werden ein neues barrierefreies WC und eine Rampe im Aussenraum gebaut. Reparaturarbeiten an der Fassade frischen überdies das äussere Erscheinungsbild der Freizeitanlage auf. Gleichzeitig wird ihre Aussenhülle gedämmt.

Bei der Freizeitanlage Kanzleistrasse werden die sanitären Anlagen und die Garderoben erneuert. Auch hier werden Fassade und Fenster behandelt bzw. ersetzt. Da das Gebäude im kommunalen Inventar der schützenswerten Objekte eingetragen ist, darf die Charakteristik des Hauptgebäudes aber nicht verändert werden. Sämtliche Eingriffe an der Anlage wurden darum in Absprache mit der Denkmalpflege geplant.

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