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Hochschul-Campus und urbane Vielfalt auf dem Sulzerareal Stadtmitte

05.09.2013
Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat den öffentlichen Gestaltungsplan und die Revision der Bau- und Zonenordnung für das Sulzerareal Werk 1 überwiesen. Entstehen soll ein attraktives und gemischt genutztes Areal, auf dem die Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert hat. Nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs im Sommer 2012 wurde der Gestaltungsplan aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Anträge überarbeitet. Verschiedene Anliegen aus dem Einwendungsverfahren wurden dabei berücksichtigt.

Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat den öffentlichen Gestaltungsplan und die Revision der Bau- und Zonenordnung für das Sulzerareal Werk 1 überwiesen. Entstehen soll ein attraktives und gemischt genutztes Areal, auf dem die Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert hat. Nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs im Sommer 2012 wurde der Gestaltungsplan aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Anträge überarbeitet. Verschiedene Anliegen aus dem Einwendungsverfahren wurden dabei berücksichtigt.

Das Werk 1 ist das letzte Puzzlestück bei der Umnutzung des Sulzerareals im Stadtzentrum. Das 61'000 Quadratmeter grosse Areal umfasst das Gebiet zwischen der Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz und der Jägerstrasse, von der Zürcherstrasse bis Zur Kesselschmiede. Es ist eines der letzten grossen zentral gelegenen Entwicklungsgebiete in der Schweiz in der Nähe eines Hauptbahnhofes.

Schub für den Bildungsstandort Winterthur

Wichtigste Nutzerin auf dem Areal wird die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW sein. Sie errichtet auf dem Werk 1 ihren neuen Hauptstandort und stärkt Winterthur als Bildungs- und Innovationsstandort. Für eine ausgewogene Mischung sorgen rund 5‘000 Arbeitsplätze und Wohnraum für 500 bis 1000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Erstes 2000 Watt-Quartier

Schwerpunktmässig ist eine Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr vorgesehen. Die Fahrtenzahl für die Hauptverkehrszeiten wird auf 200 Fahrten/Stunde plafoniert. Die Auto-Abstellplätze im Werk 1 dürfen die Zahl von 630 nicht übersteigen, kommen alle unterirdisch zu liegen und müssen bewirtschaftet werden. Aufgrund der künftigen Ausrichtung der Hallen 52 und 53 am Katharina-Sulzer-Platz bleiben in diesem Gebiet rund 300 Abstellplätze unrealisiert, was zu einer quartierverträglichen Lösung führt.

Im Sinne des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Nutzung der Energie-Ressourcen ist das Konzept der 2000-Watt-Gesellschaft wegweisend. Das Werk 1 wird konsequent nach den Vorgaben des SIA Effizienzpfades Energie 2040 geplant und realisiert. Aus ökologischen wie auch wirtschaftlichen Gründen wird die Fernwärme der Kehrichtverwertungsanlage genutzt.

Für Neunutzungen geeignete oder geschützte Altbauten werden saniert. Die geschützten Hallen 1012 und 1013 bleiben mindestens zur Hälfte von Einbauten frei. Die Halle 1012 wird zudem als öffentlicher Verbindungsraum zwischen der Zürcherstrasse und einem grossen zentralen Platz mitten im Werk 1 ausgestaltet. Wie sämtliche Plätze und Gartenbänder des Werk 1 ist der zentrale Platz öffentlich. Um dennoch eine hohe, sinnvolle Verdichtung zu erreichen, sind auf zwei Baufeldern Hochhäuser zugelassen.

Einigung mit Implenia

Die Grundeigentümerin Implenia hat mit der Stadt bis zuletzt über einzelne Regelungen im Gestaltungsplan verhandelt. So waren am Schluss noch die öffentlich zugängliche Nutzung des Dachgeschosses, die Kostenmiete beim gemeinnützigen Wohnen, der Prozess für die Freiraumgestaltung und die Qualität der Fernwärme hinsichtlich Treibhausgasemissionen Gegenstand von Diskussionen. In all diesen Punkten konnten für die Stadt gute Verhandlungsergebnisse erzielt werden, so dass nun ein ausgewogener Gestaltungsplan vorgelegt werden kann.

Überarbeitung des Gestaltungsplans

Im Juli 2012 hatte der Stadtrat den Entwurf des Gestaltungsplans öffentlich aufgelegt. 29 Stellungnahmen verlangten darauf Anpassungen. Neu gilt eine Höhenbeschränkung für das geplante Hochhaus von 120 Metern. Zudem wird das Dachgeschoss des Hochhauses öffentlich zugänglich sein. Die Grundeigentümerschaft muss gemäss Gestaltungsplan des Weiteren für Kinderkrippen, Kindergarten und Horte ein der lokalen Nachfrage entsprechendes Raumangebot zu angemessenen und ortsüblichen Konditionen bereitstellen. Um eine gute soziale Durchmischung zu erreichen, sind 30 Prozent der Wohnfläche für gemeinnützigen Wohnungsbau und für kostengünstiges Wohnen für junge Leute in Ausbildung reserviert. Für die Biodiversität und die Versickerung von Regenwasser werden zusätzliche Bestimmungen verankert. Das Gebäude 1019, die Fabrikkirche, kann bestehen bleiben, wenn es der Belebung des Areals dient.

Konkretisiert wird weiter die Entwicklung des Werk 1 zum ersten 2000-Watt-Quartier der Stadt Winterthur. Die Bestimmungen zur Energieversorgung wurden angepasst. Fotovoltaikanlagen können neu im ganzen Areal errichtet werden. Für Kunden- und Beschäftigtenparkplätze wird eine lenkungswirksame Bewirtschaftung verlangt. Der Vertrag zum Fahrtenmodell, das die Belastung des Quartiers und der Umgebung durch den Autoverkehr minimiert, wurde von der Implenia unterzeichnet.

Halle 53 für Öffentlichkeit gesichert

Unterzeichnet hat der Stadtrat auch den Vertrag über den Kauf der an das Werk 1 angrenzenden Halle 53. Der Kaufpreis liegt zwischen 1 und 4,5 Millionen Franken. Der genaue Preis wird nach der Festsetzung des Gestaltungsplans bestimmt. Die Halle soll für Nutzungen durch die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Ein Konzept für die künftige Nutzung als Eventhalle ist bei der Stadt in Erarbeitung.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat die Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Werk 1 und die Änderung der Bau- und Zonenordnung.

Die weiterführenden Unterlagen zum Gestaltungsplan für das Werk 1 sind abrufbar unter:

http:// stadt.winterthur.ch/stadt-politik/grosser-gemeinderat/geschaefte-des-grossen-gemeinderates-weisungen

und: http://bau.winterthur.ch/amt-fuer-staedtebau/planung/projekte/

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