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Hinweis zur Wasserhygiene in vorübergehend ungenutzten Gebäuden

20.04.2020
Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben dazu geführt, dass viele Betriebe und Institutionen ihre Tätigkeit vorübergehend stark reduzieren oder sogar einstellen mussten. Damit bei Wiederaufnahme des Betriebs keine Legionellen oder andere Mikroorganismen auftreten, ist es wichtig, die Wasserleitungen in den Gebäuden weiterhin regelmässig zu spülen. Legionellen können ernsthafte gesundheitliche Folgen für die Konsumentinnen und Konsumenten haben.

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben dazu geführt, dass viele Betriebe und Institutionen ihre Tätigkeit vorübergehend stark reduzieren oder sogar einstellen mussten. Damit bei Wiederaufnahme des Betriebs keine Legionellen oder andere Mikroorganismen auftreten, ist es wichtig, die Wasserleitungen in den Gebäuden weiterhin regelmässig zu spülen. Legionellen können ernsthafte gesundheitliche Folgen für die Konsumentinnen und Konsumenten haben.

Viele Firmen in der Stadt Winterthur führen seit einigen Wochen ihren Betrieb stark eingeschränkt weiter, andere haben ihn vorübergehend ganz eingestellt. Auch Schulen und Freizeit-anlagen sind geschlossen. Die aktuelle Situation wird noch einige Zeit weiterbestehen. Dies kann sich auf die Qualität des Trinkwassers in Liegenschaften auswirken. Bei geringem oder ausbleibendem Wasserverbrauch können sich in den Leitungen von Gebäuden Legionellen vermehren und ausbreiten. Es ist bekannt, dass Legionellen bei Personen mit geschwächtem Immunsystem ernsthafte Erkrankungen auslösen können.

Es ist deshalb wichtig, dass auch bei geringer Nutzung der Liegenschaften in regelmässigen Abständen der Wasserhahn geöffnet wird und Wasser fliesst. Dadurch verringert sich das Ri-siko von Ablagerungen und die Bildung von Legionellen. Am besten lässt man vorsorglich alle drei Tage das Wasser während mindestens 30 Sekunden an allen Entnahmestellen (Wasser-hähnen, Duschen, Kaffeemaschinen, Wasserspender etc.) fliessen.

Für die Qualität des Trinkwassers innerhalb von Gebäuden ist die Eigentümerschaft bzw. sind die Geschäftsbetriebe verantwortlich. Wer aufgrund der Pandemie und der Bundesvorgaben seinen Betrieb einschränken musste, sollte deshalb in Eigenverantwortung aktiv werden. Es gilt, bereits jetzt vorzubeugen und allfällige weitere gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Ein Informationsflyer mit weiteren Details zum Thema kann hier  heruntergeladen werden.

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