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Gestaltungsplan Werk 1 rechtskräftig; Halle 53 gekauft

25.06.2015
Der Gestaltungsplan Werk 1 ist nach der Zustimmung der Stimmbevölkerung und der mittlerweile erfolgten Genehmigung durch den Kanton Anfang Juni 2015 rechtskräftig geworden. Die dem Werk 1 benachbarte Halle 53 konnte für den Preis von einer Million Franken ins Eigentum der Stadt Winterthur überführt werden.

Der Gestaltungsplan Werk 1 ist nach der Zustimmung der Stimmbevölkerung und der mittlerweile erfolgten Genehmigung durch den Kanton Anfang Juni 2015 rechtskräftig geworden. Die dem Werk 1 benachbarte Halle 53 konnte für den Preis von einer Million Franken ins Eigentum der Stadt Winterthur überführt werden.

Der Stadtrat beabsichtigt, die provisorische Nutzung der Halle 53 als Parkhaus mit einzelnen Veranstaltungen in den nächsten Jahren beizubehalten. In einem nächsten Schritt soll eine geeignete Trägerschaft gesucht werden, welche die Halle als Veranstaltungsort nutzt. Die Grundlage dazu bilden die Erkenntnisse aus dem Partizipationsverfahren, das 2013 mit unterschiedlichen Interessengruppen durchgeführt worden war. Der Stadtrat wird sich in dieser Legislatur mit der Ausrichtung und zukünftigen Nutzung der Halle 53 auseinandersetzen.

Der Gestaltungsplan Werk 1 war am 8. März 2015 mit 64 Prozent Ja-Stimmen von der Stimmbevölkerung gutgeheissen worden. Er legt die Bedingungen für die Entwicklung des ehemaligen Industrieareals im Sulzerareal Stadtmitte fest, das Sulzer 2010 dem Bau- und Baudienstleistungsunternehmen Implenia verkauft hatte. Nicht Teil des Gestaltungsplans ist die Halle 53 am Katharina-Sulzer-Platz. Die Stadt konnte sie jetzt, wie vor der Abstimmung vertraglich vereinbart, zum vorteilhaften Preis von einer Million Franken von der Implenia übernehmen.

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