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Gestaltungsplan und Umzonung beim Schulhaus Wallrüti werden öffentlich aufgelegt

08.12.2017
Im Oktober 2016 wurde der Projektwettbewerb für den Neubau des Klassentrakts Schulhaus Wallrüti entschieden. Für die gesamte Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Der öffentliche Gestaltungsplan und die notwendige Umzonung werden ab 11. Dezember bis 8. Februar 2018 für 60 Tage öffentlich aufgelegt.

Im Oktober 2016 wurde der Projektwettbewerb für den Neubau des Klassentrakts Schulhaus Wallrüti entschieden. Für die gesamte Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Der öffentliche Gestaltungsplan und die notwendige Umzonung werden ab 11. Dezember bis 8. Februar 2018 für 60 Tage öffentlich aufgelegt.

Der 1974 erbaute Klassentrakt des Schulhauses Wallrüti muss ersetzt werden, da sich dessen Konstruktionsart als nicht sehr langlebig erwies. Der Ersatzneubau soll möglichst schnell ausgeführt werden, während der Ersatzneubau des Singsaal- und Turnhallentrakts erst später nötig wird. Zudem soll langfristig auf der Grünfläche im Süden eine Wohnüberbauung realisiert werden können. Mit der Gestaltung der Aussenanlage sollen attraktive Spiel- und Bewegungsflächen geschaffen und der Freiraum, der die Sportanlage beziehungsweise den Siedlungsrand im Norden mit dem dicht bebauten Zentrum im Süden verbindet, gestärkt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde im Jahr 2016 ein Wettbewerb für den Neubau der Schulhausanlage durchgeführt. Eingeflossen sind zudem Überlegungen zur zukünftigen Wohnüberbauung und Freiraumentwicklung über das ganze Areal. Das Siegerprojekt der Arbeitsgemeinschaft Schneider Studer Primas Architekten GmbH und BGS Partner Architekten AG und von Kolb Landschaftsarchitekten wird zur Zeit weiterbearbeitet.

Aufgrund der Gestaltungsplanpflicht auf dem Areal muss ein solcher ausgearbeitet werden. Gleichzeitig wird ein flächengleicher Abtausch der Wohnzone mit der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen vollzogen. Im Rahmen des Wettbewerbs hat sich nämlich gezeigt, dass die Platzierung es Schulhauses im nördlichen Bereich des Areals kostengünstiger und betrieblich sinnvoller ist.

Der Gestaltungsplan und der Antrag für den Ausführungskredit des Klassentrakts sollen nächstes Jahr gemeinsam im Grossen Gemeinderat beraten werden.

Unterlagen für den Gestaltungsplan

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