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Gestaltungsplan für günstiges Wohnen am Pappelweg

05.03.2015
Die Heimstätten-Genossenschaft Winterthur plant am Pappelweg einen vierstöckigen Ersatzneubau für die in die Jahre gekommenen Wohnhäuser. Ein Gestaltungsplan ermöglicht die Aufstockung um ein Stockwerk und damit kostengünstige Wohnungen. Er wird nun öffentlich aufgelegt.

Die Heimstätten-Genossenschaft Winterthur plant am Pappelweg einen vierstöckigen Ersatzneubau für die in die Jahre gekommenen Wohnhäuser. Ein Gestaltungsplan ermöglicht die Aufstockung um ein Stockwerk und damit kostengünstige Wohnungen. Er wird nun öffentlich aufgelegt.

Das Gestaltungsplanareal liegt zwischen der Frauenfelderstrasse und dem Pappelweg 1 bis 9. Die Heimstätten-Genossenschaft (HGW) als Eigentümerin des Grundstücks hat beschlossen, für die in die Jahre gekommenen Wohnhäuser einen Ersatzneubau mit 35 Wohnungen auf dem Grundstück zu realisieren. Zielpublikum für die Wohnungen sind vor allem junge und ältere Paare sowie Einzelpersonen.

Für das Baugrundstück liegt bereits eine rechtskräftige Baubewilligung für einen dreistöckigen Ersatzneubau vor. Im Laufe des Planungsprozesses gelangte die HGW zur Erkenntnis, dass die von ihr angestrebten günstigen Mietzinse erst mit einer zusätzlichen Aufstockung erreicht werden können. Der Bauausschuss des Stadtrates hat das Ansinnen unterstützt und den von der HGW ausgearbeiteten Gestaltungsplan gutgeheissen, der die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines erweiterten Bauvorhabens schafft. Mit dem Gestaltungsplan wird auch das autoarme Wohnen an dieser mit dem öffentlichen Verkehr sehr gut erschlossenen Lage geregelt, und er verlangt eine besonders gute Gestaltung der Siedlung und des Aussenraums. Die neue Siedlung muss im Minergie-P oder in einem gleichwertigen Standard gebaut werden. Sie bildet für das Quartier einen wirksamen Lärmschutz gegenüber der stark befahrenen Frauenfelderstrasse.

Morgen Freitag, 6. März, werden die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan Pappelweg öffentlich aufgelegt. Innerhalb der 60-tägigen Auflagefrist bis am 4. Mai 2015 kann jede Person dem Amt für Städtebau Einwendungen einreichen. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.

Sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auflage sind einsehbar unter:

http://bau.winterthur.ch/amt-fuer-staedtebau/aktuell/oeffentliche-auflagen

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