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Gerechtere Verteilung der Sozialkosten nötig

19.08.2014
Die Belastung der Stadt Winterthur durch Sozialausgaben bleibt hoch. Im Jahre 2013 benötigten rund 8300 Haushalte in Winterthur finanzielle Unterstützung in Notlagen.

Die Belastung der Stadt Winterthur durch Sozialausgaben bleibt hoch. Im Jahre 2013 benötigten rund 8300 Haushalte in Winterthur finanzielle Unterstützung in Notlagen. Für diese gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, wie zum Beispiel Sozialhilfe oder Zusatzleistungen zur AHV/IV, wurden von der Stadt Winterthur netto 103 Millionen Franken aufgewendet. Im Durchschnitt erhielt ein unterstützter Haushalt im Monat

1040 Franken.

Heute präsentierten Ernst Schedler, Leiter Soziale Dienste, und Stadtrat Nicolas Galladé die Broschüre «Facts und Trends der sozialen Sicherung» mit den detaillierten Jahreszahlen 2013 der bedarfsabhängigen Sozialleistungen der Stadt Winterthur (siehe Box). Dabei kam klar zum Ausdruck, wie wichtig für Winterthur eine breitere Abstützung und gerechtere Lastenverteilung in der Sozialhilfe wäre.

Steigender Bedarf an Sozialleistungen

Die Nettokosten der Stadt Winterthur für die soziale Sicherung (Existenzsicherung) stiegen 2013 auf 103,52 Millionen Franken. Das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Für die beiden grossen Unterstützungsbereiche Sozialhilfe und Zusatzleistungen bezahlte die Stadt ähnlich viel: rund 47 Millionen Franken für Sozialhilfe und rund 48 Millionen für Zusatzleistungen. Die Fallzahlen sind ebenfalls - ausser bei den Alimentenvorschüssen - in allen Bereichen gestiegen. Eine markante Steigerung gab es bei den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen aufgrund einer neuen kantonalen Verordnung und bei der Sozialhilfe (+8,4 %). Die Sozialhilfequote, also das Verhältnis der Anzahl Sozialhilfe Beziehenden zur Gesamtbevölkerung, erreichte damit fünf Prozent.

Kaum Steuerungsmöglichkeiten für Winterthur

Die Gründe für den steigenden Bedarf an Unterstützungsleistungen sind vielfältig und können von der Stadt Winterthur kaum beeinflusst werden: Bei den Zusatzleistungen sind es insbesondere die höhere Lebenserwartung, die steigenden Pflegekosten und Heimtarife. Die Sozialhilfe trägt vermehrt strukturelle Risiken wie Langzeitarbeitslosigkeit bei älteren Personen, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder auch die Folgen von Tieflohnjobs. Kostentreibend wirken sich steigende Mieten und die Zunahme der langfristig auf Sozialhilfe angewiesenen Personen aus. Ebenso hat der wirtschaftliche Wandel Einfluss: Personen mit geringen beruflichen Qualifikationen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben schlechte Chancen im heutigen Arbeitsmarkt.

Soziallasten fairer verteilen

Die Stadt Winterthur hat keinen Spielraum, bei der individuellen Unterstützung von Menschen in Notlagen zu sparen. Mit Ausnahme der Gemeindezuschüsse sind alle Unterstützungsleistungen durch kantonale oder nationale Vorschriften verbindlich geregelt. Stadtrat Nicolas Galladé sprach sich deutlich gegen die Tendenz eines negativen Wettbewerbs unter den Gemeinden bezüglich Sozialkosten aus. Es könne nicht darum gehen, bedürftige Menschen und deren legitimer Anspruch auf Hilfe abzuwehren. Vielmehr müssen die Soziallasten fairer verteilt werden. Die Stadt Winterthur trägt im kantonalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Sozialkosten, sowohl in absoluten Zahlen wie auch im Verhältnis zur Steuerkraft.

Die Stadt Winterthur unterstützt Bestrebungen, welche die Sozialhilfe im Gesamtsystem der Sozialen Sicherung weiterentwickeln und auf eine breitere Basis stellen. Sie engagiert sich dafür auf kantonaler und eidgenössischer Ebene, zum Beispiel gemeinsam mit der Städteinitiative Sozialpolitik, für ein Rahmengesetz zur Sozialhilfe auf Bundesebene.

Stichwort: Bedarfsabhängige Sozialleistungen

Bedarfsabhängige Sozialleistungen sind finanzielle, individuelle Unterstützungsleistungen. Sie werden dann ausgerichtet, wenn die eigenen Mittel und allfällige Leistungen aus Sozialversicherungen nicht zur Existenzsicherung reichen. Winterthur ist für folgende bedarfsabhängigen Sozialleistungen zuständig: Zusatzleistungen zur AHV und IV, Sozialhilfe, Alimentenbevorschussungen, Kleinkinderbetreuungsbeiträge und Gesetzlicher Betreuungsdienst, also die Begleitung von Erwachsenen, die ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht selber wahrnehmen können.

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