Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Obertor»
Der Stadtrat lehnt die Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» ab und legt stattdessen einen Gegenvorschlag vor. Einzelne Vorgaben der Initiative engen die Arealentwicklung zu stark ein, als dass sich der Stadtrat damit hätte einverstanden erklären können. Einig mit dem Initiativkomitee ist er aber mit dem Verbleib des Areals in städtischem Eigentum sowie mit einer gemischten Nutzung. Der Gegenvorschlag nimmt beides auf und wurde durch weitere Anliegen aus der bisherigen Planung ergänzt.
Der Stadtrat geht mit der im April 2018 eingereichten Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» in wichtigen Punkten einig. So stösst vor allem das Grundanliegen des Volksbegehrens, das ehemalige Polizeiareal im Eigentum der Stadt zu behalten, auf viel Verständnis. Dem Areal kommt aufgrund seiner Grösse und Lage eine wichtige, strategische Bedeutung zu, weshalb der Gestaltungsspielraum nicht aus der Hand gegeben werden soll. Ebenso ist sich Stadtrat und Initiativkomitee einig bezüglich einer attraktiven, gemischten Nutzung. Der Gegenvorschlag verfügt diesbezüglich über drei präzisierende Ergänzungen, die dafür sorgen sollen, dass die künftige gemischte Nutzung das Leben im betroffenen Innenstadtquartier vielfältig ergänzt, die Anbindung an die Markgasse verstärkt und die Altstadt als Ganzes bereichert wird.
Andere Forderungen der Initiative wie das Prinzip der Gemeinnützigkeit für sämtliche künftige Nutzungen oder die Gewährleistung von mindestens der Hälfte der Fläche nach dem Prinzip der Kostenmiete engen den Handlungsspielraum für die Arealentwicklung aber zu sehr ein und werden deshalb vom Stadtrat abgelehnt. Zudem schliessen sie einzelne angedachte attraktive Nutzungen wie zum Beispiel einen Hamam resp. ein Wellnesszentrum aus. Auch dass das ganze Areal zwingend im Baurecht und an eine einzige Trägerschaft abzugeben ist, wie es die Initiative verlangt, lehnt der Stadtrat ab. Vielmehr ist er der Meinung, dass hier Offenheit bewahrt werden soll, damit zu gegebenem Zeitpunkt, das heisst in Abhängigkeit von konkret in Frage kommenden Nutzungen, auch eine Vermietung oder die Berücksichtigung von mehreren Trägerschaften in Frage kommen können.
Aufgrund der vorhandenen inhaltlichen Übereinstimmungen unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Gegenvorschlag zur Initiative. Dieser nimmt die berechtigten Anliegen bezüglich einem Verbleib des Areals im städtischem Eigentum und seiner Gemischtnutzung auf und verbindet sie mit den Anliegen, die sich aus der bisherigen Planung der Stadt für die Umnutzungen am Obertor ableiten. Was die Forderung nach einer Mindestfläche in Kostenmiete betrifft, enthält der Gegenvorschlag die Vorgabe, dass mindestens ein Drittel der verfügbaren Fläche nach diesem Prinzip vermietet werden muss. Der Perimeter, in dem diese Vorgabe einzuhalten ist, ist weiter gefasst als in der Initiative und schliesst die gegenüberliegenden, ebenfalls städtischen Fortuna-Liegenschaften mit ein.
Resultate aus der Machbarkeitsstudie bis Ende Jahr
Der Auszug der Verwaltung aus der oberen Altstadt wurde bereits vor Jahren als Chance für deren Entwicklung erkannt. Die Stadt hat deshalb eine breit abgestützte Testplanung «Obertor Plus» durchgeführt, mit dem Ziel, die obere Altstadt aufzuwerten und zu beleben sowie mögliche künftige Nutzungen für die städtischen Fortuna- und Stadtpolizei-Liegenschaften zu eruieren. Nutzungsanliegen aus der Testplanung, wie zum Beispiel ein Hamam resp. Wellnessangebot, werden derzeit im Rahmen der laufenden Machbarkeitsstudie detailliert untersucht. Die Ergebnisse der Studie liegen bis Ende Jahr vor und werden dann veröffentlicht.
Der Stadtrat hat die Ablehnung der Initiative mit Unterbreitung eines Gegenvorschlags an seiner Sitzung vom 15. August 2018 zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet. Folgt das Parlament allen Anträgen des Stadtrates und zieht das Initiativkomitee in der Folge seine Volksinitiative nicht zurück, kommt es zur Volksabstimmung über Initiative und Gegenvorschlag.