Gebundene Ausgaben für Abwasserreinigungsanlage
Der Stadtrat hat zwei Ausgaben für die Winterthurer Abwasserreinigungsanlage (ARA) für gebunden erklärt. Zum einen kann Stadtwerk Winterthur einen Wartungsvertrag für das Blockheizkraftwerk abschliessen. Zum andern wird die Verwertung des Klärschlamms im Klärwerk Werdhölzli geregelt.
Dieses Jahr hat die ARA ihr neues Blockheizkraftwerk (BHKW) in Betrieb genommen. Für den Eigenverbrauch produziert es aus dem bei der Vergärung des Klärschlamms entstehenden Gases Wärme und Strom. Bei Stromausfällen kann somit ein Minimal-Betrieb der ARA dank dem BHKW aufrechterhalten werden. Die Wartungskosten für die erwartete Lebensdauer von zehn Jahren belaufen sich auf insgesamt 463 000 Franken. Der Stadtrat hat sie für gebunden erklärt, da die Wartungsarbeiten für die Sicherstellung des Betriebs unabdingbar sind und der Werterhalt der Infrastruktur gewährleistet sein muss.
Gestützt auf einen Beschluss des Zürcher Regierungsrats liefert die Winterthurer ARA seit 2016 den anfallenden Klärschlamm für die Verwertung ins Klärwerk Werdhölzli in Zürich. Deshalb sind die dafür anfallenden Ausgaben gebunden. Die Stadt Zürich schliesst alle drei Jahre einen Vertrag mit den kommunalen ARA im Kanton für die Verwertung ab. Darin ist der Einlieferpreis für den Klärschlamm festgelegt. Für die Jahre 2019–2021 beläuft er sich auf 104 Franken pro Tonne Klärschlamm. Das sind sechs Franken mehr als heute und bedeutet für Stadtwerk Winterthur Mehrkosten von jährlich maximal 60 000 Franken. Hinzu kommen drei Franken pro Tonne Klärschlamm für den Fonds «Projektierung einer kantonalen Phosphor-Rückgewinnungsanlage». Winterthur liefert rund 10 000 Tonnen entwässertem Klärschlamm pro Jahr ins Klärwerk Werdhölzli.