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Gastarife bleiben vorerst ab 1. Januar unverändert

04.01.2022
Die auf den 1. Januar 2022 vorgesehene Tariferhöhung für Gas wird nicht wie angekündigt in Kraft gesetzt. Grund dafür ist ein dagegen eingereichter Rekurs. Bis zum rechtskräftigen Entscheid über den Rekurs bleiben daher die Gaspreise von 2021 in Kraft.

Die auf den 1. Januar 2022 vorgesehene Tariferhöhung für Gas wird nicht wie angekündigt in Kraft gesetzt. Grund dafür ist ein dagegen eingereichter Rekurs. Bis zum rechtskräftigen Entscheid über den Rekurs bleiben daher die Gaspreise von 2021 in Kraft. Der auf das Jahr 2021 befristete Bonus auf die Gaspreise fällt jedoch wie geplant per 1. Januar 2022 weg. Die Steuern und Abgaben (z.B. CO2-Abgabe, Mineralölsteuer) werden zudem gemäss den Vorgaben des Bundes für 2022 angepasst. Sollte der Rekurs abgewiesen werden, wird Stadtwerk Winterthur die höheren Gaspreise auf den 1. Januar 2022 rückwirkend verrechnen.

Die in den letzten Monaten innerhalb kurzer Zeit explodierten Gasmarktpreise und die Aussicht, dass dieses hohe Preisniveau noch längere Zeit bestehen bleibt, lassen eine Tariferhöhung aus wirtschaftlicher Sicht nach wie vor als notwendig erscheinen, um Verluste im hohen Millionenbereich zu reduzieren.

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