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Forderungen des «Frauen*streik-Kollektivs Winterthur»: Der Stadtrat nimmt Stellung

14.05.2020
Vollständige Lohntransparenz, flexible Arbeitszeitmodelle, mehr Mittel für Schulen und Betreuungseinrichtungen und ein aktives Einschreiten gegen Sexismus, Rassismus, Homophobie und Transphobie: So lauten die vier Hauptforderungen des Katalogs, den das «Frauen*streik-Kollektiv Winterthur» im Juli des vergangenen Jahres den politischen Behörden der Stadt Winterthur übergeben hat. Nun nimmt der Stadtrat Stellung. Während viele der Forderungen bereits innerhalb der städtischen Diversity-Strategie aufgegriffen und umgesetzt werden, treffen andere, die auf einen Leistungsausbau des Gemeinwesens abzielen, auf finanzielle Grenzen.

Vollständige Lohntransparenz, flexible Arbeitszeitmodelle, mehr Mittel für Schulen und Betreuungseinrichtungen und ein aktives Einschreiten gegen Sexismus, Rassismus, Homophobie und Transphobie: So lauten die vier Hauptforderungen des Katalogs, den das «Frauen*streik-Kollektiv Winterthur» im Juli des vergangenen Jahres den politischen Behörden der Stadt Winterthur übergeben hat. Nun nimmt der Stadtrat Stellung. Während viele der Forderungen bereits innerhalb der städtischen Diversity-Strategie aufgegriffen und umgesetzt werden, treffen andere, die auf einen Leistungsausbau des Gemeinwesens abzielen, auf finanzielle Grenzen.

Einen Katalog mit mehr als 150 Forderungen überreichte das «Frauen*streik-Kollektiv Winterthur» am 1. Juli 2019 dem Ratspräsidenten des Grossen Gemeinderates. Die zahlreichen und vielfältigen Anliegen zeugen von einem hohen gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein und einem grossen Interesse an politischer Partizipation. Der Stadtrat anerkennt die Forderungen und auch den Bedarf an gemeinsamen Anstrengungen, um das gesellschaftliche Beisammensein nachhaltig weiterentwickeln und noch lebenswerter gestalten zu können. Gleichzeitig aber weist er darauf hin, dass die Umsetzbarkeit von Forderungen, die auf einen Leistungsausbau des Gemeinwesens abzielen, finanzielle Grenzen hat.

Zur besseren Verständlichkeit seiner Stellungnahme hat der Stadtrat die Forderungen des «Frauen*streik-Kollektivs» in drei Kategorien eingeteilt. Die erste befasst sich mit der Stadt als Arbeitgeberin, die zweite fokussiert auf das städtische Verwaltungshandeln, und die dritte Kategorie thematisiert weiter gefasste, gesamtgesellschaftliche Belange. Die Forderungen des Streikkollektivs an die Stadt als Arbeitgeberin stossen dabei auf eine breite Palette bereits bestehender gesetzlicher und strategischer Grundlagen und sind über weite Strecken umgesetzt oder in Planung. So verfügt die Stadt mit dem vollständig revidierten Personalstatut und der dazugehörigen Vollzugsverordnung über ein Personalrecht, das der Berücksichtigung der Vielfalt und der Geschlechtergleichstellung eine zentrale Bedeutung beimisst. Darüber hinaus hat die Stadt Winterthur im Jahr 2017 als eine der ersten Städte der Schweiz eine umfassende Diversity-Strategie erlassen, die in weiten Teilen auch die Forderungen des Streikkollektivs abdeckt. So fördert sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, schützt die städtischen Mitarbeitenden vor Diskriminierung und strebt eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf allen Hierarchieebenen der Stadtverwaltung, in Kommissionen, Arbeitsgruppen und weiteren verwaltungsinternen Sitzungsgefässen an.

Die Beantwortung der Forderungen, die nicht die Stadt als Arbeitgeberin betreffen, ist komplexer und macht weitreichende und zum Teil zeitaufwändige Abklärungen in den Ämtern und Bereichen der Verwaltung nötig. In seinem Schreiben an das Streikkollektiv geht der Stadtrat anhand der sieben Handlungsfelder des stadträtlichen Legislaturprogramms genauer auf diese Forderungen ein. Dabei ist Chancengleichheit in der Bildung ebenso Thema wie Lohngleichheit, Frauenförderung, Energiepolitik oder das respektvolle Zusammenleben in Winterthur. Der Stadtrat ist sich dabei bewusst, dass er mit seinen Ausführungen zu den Anliegen, die über die Thematik der Geschlechtergleichstellung hinausgehen, nicht abschliessend Stellung genommen hat. Dies einerseits darum, weil die betreffenden Anliegen auf Regelungsbereiche zielen, die ganz oder teilweise ausserhalb der Zuständigkeit der Stadt liegen. Andererseits, weil der öffentlich zugängliche Bericht zum Umsetzungsstand der Diversity-Strategie, der im zweiten Quartal 2021 vorliegen wird, noch vertiefter auf diese Belange eingehen wird. Die dazu nötigen Erhebungen werden in allen Departementen der Stadtverwaltung im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführt.

Die Ratsleitung des Grossen Gemeinderates hat das stadträtliche Antwortschreiben an das «Frauen*streik-Kollektiv» zur Kenntnis genommen. Die ausführliche Stellungnahme ist unter den Stadtratsbeschlüssen nachlesbar.

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