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Finanzstrategie des Stadtrates sieht Einführung einer Schuldenbremse vor

04.07.2016
Der Stadtrat hat heute seine Finanzstrategie für die Jahre 2016 bis 2030 präsentiert. Diese beinhaltet die Einführung einer Schuldenbremse.In der Finanzstrategie des Stadtrats werden drei qualitative Ziele sowie vier quantitative Ziele definiert. Die beiden wesentlichsten quantitativen Ziele sind die Äufnung eines angemessenen Eigenkapitals sowie der Abbau der Verschuldung. Die Zielerreichung soll durch die Einführung einer Schuldenbremse gewährleistet werden. Deren Kernelement ist der Anlagendeckungsgrad: Das allgemeine Verwaltungsvermögen soll zu mindestens 20 Prozent durch das freie Eigenkapital gedeckt sein. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem Kauf eines Eigenheimes, wo ebenfalls mindestens 20 Prozent des Kaufpreises durch Eigenmittel finanziert werden müssen.

Der Stadtrat hat heute seine Finanzstrategie für die Jahre 2016 bis 2030 präsentiert. Diese beinhaltet die Einführung einer Schuldenbremse.

In der Finanzstrategie des Stadtrats werden drei qualitative Ziele sowie vier quantitative Ziele definiert. Die beiden wesentlichsten quantitativen Ziele sind die Äufnung eines angemessenen Eigenkapitals sowie der Abbau der Verschuldung. Die Zielerreichung soll durch die Einführung einer Schuldenbremse gewährleistet werden. Deren Kernelement ist der Anlagendeckungsgrad: Das allgemeine Verwaltungsvermögen soll zu mindestens 20 Prozent durch das freie Eigenkapital gedeckt sein. Diese Regelung ist vergleichbar mit dem Kauf eines Eigenheimes, wo ebenfalls mindestens 20 Prozent des Kaufpreises durch Eigenmittel finanziert werden müssen.

Wird diese Zielvorgabe nicht erreicht, darf kein Defizit budgetiert werden, und die Investitionen müssen zu 105 Prozent finanziert werden. Dadurch, dass kein Defizit budgetiert werden darf, wird ein Abbau des Eigenkapitals verhindert. Die Vorgabe, dass die Investitionen zu mindestens 105 Prozent finanziert werden müssen, bewirkt eine Reduktion der Schulden. Ein Abweichen von diesen Vorschriften ist nur möglich, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Grossen Gemeinderates zustimmen. Diese Ausnahmeregelung ist notwendig, um die Budgethoheit des Parlaments zu gewährleisten, was durch die übergeordnete Gesetzgebung vorgeschrieben ist.

Zusätzlich zum Anlagendeckungsgrad muss der mittelfristige Ausgleich eingehalten werden. Der mittelfristige Ausgleich bedeutet, dass über einen Zeitraum von acht Jahren Defizite mit Ertragsüberschüssen kompensiert werden müssen.

Mit dem Anlagendeckungsgrad sowie mit den Sanktionsregeln unterscheidet sich das «Winterthurer Modell» von den gängigen Schuldenbremsen, die mehrheitlich nur den mittelfristigen Ausgleich vorsehen. Durch diesen wird jedoch lediglich das Eigenkapital geschützt. Es besteht hingegen keine Pflicht zum Aufbau desselbigen oder zur Reduktion der Schulden.

Die Einführung der Schuldenbremse erfolgt in einem 11. Nachtrag zur Gemeindeordnung. Nach der Verabschiedung der Vorlage durch den Grossen Gemeinderat muss deshalb eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Diese wird voraussichtlich im Jahr 2017 stattfinden. Die Inkraftsetzung der Schuldenbremse wäre somit per 1. Januar 2018 möglich, womit das Budget 2019 zum ersten Mal die Vorgaben einhalten müsste.

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