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Finanzierung von Hilfe und Betreuung im Alter

07.02.2025

Neu werden Altersrenter:innen mit Zusatzleistungen zur AHV Hilfe und Betreuung im Alltag finanziert, wenn sie noch zu Hause wohnen und Unterstützung brauchen. Damit sollen ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen länger im gewohnten Umfeld wohnen bleiben können und unnötige Eintritte in Alters- und Pflegezentren verhindert werden. Möglich macht dies eine Revision der kantonalen Zusatzleistungsverordnung (ZLV).

Der Kanton und die Gemeinden wollen die Selbstbestimmung und Autonomie von älteren Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen stärken und ihre Lebensqualität fördern. Neu werden deshalb zusätzliche Hilfe- und Betreuungsleistungen für Altersrentner:innen, die noch im eigenen Zuhause leben, finanziert. Dazu gehören Unterstützung im Haushalt, Begleitung, Betreuung, Beiträge an Mittagstische und Mahlzeitendienste, Betreuung in einem Tages- oder Nachtzentrum, Hilfsmittel zu Hause und Entlastungsdienste für Angehörige (siehe Kästchen unten). Der Bedarf an Betreuung und Hilfe zu Hause muss durch eine sogenannte Bedarfsbescheinigungsstelle festgestellt werden. In Winterthur ist dies die städtische Spitex.

Präventive Wirkung soll Heimeintritt verzögern oder vermeiden

Ältere Menschen benötigen oft zusätzliche Betreuung, bevor sie pflegebedürftig werden. Kleine Unterstützungsleistungen und soziale Kontakte haben dabei eine grosse präventive Wirkung und sind entscheidend für den Erhalt der Gesundheit. In Winterthur steht ein breites Angebot zur Verfügung, so dass jede Person die für sie passende Dienstleistung finden kann. Mit der Finanzierung von zusätzlichen Unterstützungs- und Hilfeleistungen sollen ältere Menschen länger selbstbestimmt im gewohnten Umfeld leben können und Heimeintritte verzögert oder vermieden werden.

In Alters- und Pflegeheimen wurden Betreuungsleistungen bereits bislang von den Zusatzleistungen übernommen. Da dies in privaten Wohnsituationen nicht der Fall war, war es für Altersrentner:innen mit Zusatzleistungen günstiger, bei einsetzendem Betreuungsbedarf in ein Alters- oder Pflegeheim zu ziehen. Mit der Revision der Zusatzleistungsverordnung wurde dieser Fehlanreiz im Kanton Zürich beseitigt.

Welche Unterstützung wird finanziert?

  • Unterstützung im Haushalt, zum Beispiel Begleitung beim Einkaufen, Hilfe bei der Reinigung, Abfall entsorgen, Wäsche bügeln und waschen
  • Begleitung, zum Beispiel zu Coiffeur- oder Arztterminen oder an Anlässe wie Spielenachmittage
  • Betreuung, zum Beispiel Gespräche und Spaziergänge mit Freiwilligen eines Besuchsdienstes
  • Beitrag an Mittagstische und Mahlzeitendienste
  • Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtzentrum
  • Transporte zu Mittagstischen und Tages- oder Nachtzentren
  • Hilfsmittel, zum Beispiel ein Notrufknopf
  • Entlastungsdienste für Angehörige

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