Feuerverbot im Siedlungsgebiet von Winterthur aufgehoben
Das allgemeine Feuerverbot im Siedlungsgebiet der Stadt Winterthur ist per sofort aufgehoben. Dies hat der Stadtrat aufgrund der heutigen Lagebeurteilung beschlossen. Es gilt demnach in Winterthur nur noch, wie im ganzen Kantonsgebiet, ein striktes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe.
Am 27. Juli 2018 hat das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 Meter Abstand) verfügt. Ergänzend dazu hat der Winterthurer Stadtrat am gleichen Tag für das ganze Stadtgebiet ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dies, weil die Stadt Winterthur, die zu zwei Dritteln aus Wald- und Landschaftsflächen besteht und zudem eine hohe Durchmischung von Grün- und Siedlungsflächen hat, von den Auswirkungen der Trockenheit besonders betroffen war.
Aufgrund der in den letzten Tagen erfolgten Niederschläge hat sich die Situation im Siedlungsgebiet entspannt. Der Stadtrat hat deshalb aufgrund einer Empfehlung des Stadtführungsstabes beschlossen, die ergänzenden Einschränkungen im Siedlungsgebiet aufzuheben. Das bedeutet, dass offene Feuer und das Grillieren im Freien im Siedlungsgebiet per sofort wieder erlaubt sind.
Die Bevölkerung wird aber dazu aufgerufen, Vorsicht walten zu lassen und Feuer oder Glut unter Kontrolle zu halten. Auf das Aufsteigenlassen von Lampions mit Kerzen (Himmelslaternen) ist zu verzichten.
Unabhängig davon gelten in der Stadt Winterthur weiterhin die übergeordneten Vorgaben des Kantons. Im ganzen Kantonsgebiet gilt ein striktes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern einzuhalten. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie für Cheminées in Waldhütten.
Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die Unterstützung.