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Fehlerhafter Versand von Stimmunterlagen für den 10. Juni 2018

16.05.2018
800 Personen haben Stimmunterlagen erhalten, obwohl sie nicht stimmberechtigt sind und daher keine Stimmunterlagen hätten erhalten dürfen. Diese Personen werden persönlich angeschrieben und aufgefordert, die Unterlagen zu retournieren. Allfällige trotzdem eingehende Unterlagen von nicht Stimmberechtigten werden eruiert und nicht zur Abstimmung/Wahl zugelassen.

800 Personen haben Stimmunterlagen erhalten, obwohl sie nicht stimmberechtigt sind und daher keine Stimmunterlagen hätten erhalten dürfen. Diese Personen werden persönlich angeschrieben und aufgefordert, die Unterlagen zu retournieren. Allfällige trotzdem eingehende Unterlagen von nicht Stimmberechtigten werden eruiert und nicht zur Abstimmung/Wahl zugelassen.

Am Urnengang vom 10. Juni 2018 finden in vier Stadtkreisen zweite Wahlgänge der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen statt. In den Stadtkreisen Altstadt, Seen und Veltheim jedoch nicht. Bei der Aufbereitung der Stimmunterlagen durch das Stimmregister wurde festgestellt, dass das zum Zweck dieser Aufbereitung verwendete Programm diesen Ausnahmefall nicht standardmässig korrekt umsetzt. Deshalb erhielten Personen, die ansonsten nur für die kirchlichen Vorlagen stimmberechtigt wären, Unterlagen für alle Vorlagen. Es handelt sich dabei um genau 800 Personen, die Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche sowie 16- oder 17-jährig oder Ausländerin oder Ausländer sind.

Alle 800 Personen werden angeschrieben und aufgefordert, die Unterlagen in einem beigelegten Couvert zurückzusenden. Das Stimmregister sorgt in Zusammenarbeit mit den Wahlbüros dafür, dass keine nichtberechtigten Personen am Urnengang vom 10. Juni 2018 teilnehmen.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die unbefugte oder mehrmalige Teilnahme an einer Wahl oder Abstimmung als Wahlfälschung zu betrachten ist, welche strafbar ist (Art. 282 StGB).

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