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Fahrverbot zum Reitplatz

01.07.2022
An der Töss im Bereich des Reitplatzes gilt ab heute ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Ein Zubringerdienst ist für Berechtigte des FC Töss und Restaurantbesuchende erlaubt. Es wird empfohlen, zu Fuss oder mit dem Velo zu kommen, um an der Töss zu baden oder zu grillieren.

An der Töss im Bereich des Reitplatzes gilt ab heute ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Ein Zubringerdienst ist für Berechtigte des FC Töss und Restaurantbesuchende erlaubt. Es wird empfohlen, zu Fuss oder mit dem Velo zu kommen, um an der Töss zu baden oder zu grillieren.

Im Bereich der Reitplatzstrasse kommt es aufgrund unrechtmässig parkierter Fahrzeuge und hohem Verkehrsaufkommen immer wieder zu chaotischen Verkehrssituationen. Besonders die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge ist oft nicht mehr gewährleistet.

Darum ist seit heute ab der Tössbrücke (Verbindung zu den Familiengärten) ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge signalisiert. Die Anordnung im Rahmen eines Versuchs mit Verkehrsmassnahmen gilt für maximal ein Jahr. Besuchenden des Restaurants und Berechtigten des FC Töss ist der Zubringerdienst an den Reitplatz erlaubt.

Erholungssuchenden wird empfohlen, zu Fuss oder mit dem Velo an die Töss zu kommen. Eine beschränkte Anzahl Parkplätze für Motorfahrzeuge steht zudem beim Parkplatz Reitplatz an der Bannhaldenstrasse zur Verfügung. Den Parkplatz erreicht man via Zürcherstrasse und Rossbergstrasse (siehe Plan).

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Plan Reitplatz

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