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Fahrverbot mit Zubringerdienst zum Reitplatz bleibt

17.05.2023
Seit Anfang Sommer 2022 ist die Zufahrt zum Reitplatz im Rahmen eines Verkehrsver-suches neu geregelt. Die Monitoring-Ergebnisse zur neuen Verkehrssituation sind positiv. Darum wurde das temporäre Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit Zubringerdienst in eine reguläre Anordnung überführt.

Seit Anfang Sommer 2022 ist die Zufahrt zum Reitplatz im Rahmen eines Verkehrsversuches neu geregelt. Die Monitoring-Ergebnisse zur neuen Verkehrssituation sind positiv. Darum wurde das temporäre Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit Zubringerdienst in eine reguläre Anordnung überführt.

Der Sportplatz und das Tössufer im Raum Reitplatz zählen zu den beliebtesten Naherholungszielen in der Stadt Winterthur. Dies führte in den vergangenen Jahren aufgrund unrechtmässig parkierter Fahrzeuge und hohem Verkehrsaufkommen immer wieder zu chaotischen Verkehrssituationen. Insbesondere an schönen Wochenenden war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge oft nicht mehr gewährleistet.

Im Sommer 2022 erliess die Stadt darum im Rahmen eines Versuchs ein vorübergehendes Fahrverbot auf der Reitplatzstrasse. Berechtigten Sporttreibenden und Restaurantbesuchenden war der Zubringerdienst erlaubt.

Das Monitoring zeigte, dass die Massnahme gut aufgenommen wurde und sich bewährt hat. Erholungsuchende wichen mehrheitlich auf den Parkplatz Reitplatz in der Bannhalde aus
oder verzichteten ganz auf das Auto. Es konnten nur wenige Falschparkierungen festgestellt werden, und es mussten kaum Bussen verteilt werden. 

Aufgrund dieser Ergebnisse wurde der Verkehrsversuch in eine dauerhafte Verkehrsanordnung überführt. Das Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder gilt, wie im Versuch, von der Tössbrücke an. Berechtigte der Sportvereine und Restaurantbesuchende dürfen bis zum Restaurant und zur Sportanlage fahren.

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