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Erweiterung Bahnhofparkhaus - Rekurse fallen nach Kompromiss dahin

22.02.2013
Das Bahnhofparkhaus wird - nach der Schliessung der Einmündung Rudolfstrasse / Zürcherstrasse - über eine neue Rampenanlage ausschliesslich von der Wülflingerstrasse her erschlossen. Die bestehenden Rampen werden abgebrochen, um Platz für die Erweiterung der Gleisanlagen der SBB und für die Realisierung des Masterplans Stadtraum Bahnhof zu schaffen.

Das Bahnhofparkhaus wird - nach der Schliessung der Einmündung Rudolfstrasse / Zürcherstrasse - über eine neue Rampenanlage ausschliesslich von der Wülflingerstrasse her erschlossen. Die bestehenden Rampen werden abgebrochen, um Platz für die Erweiterung der Gleisanlagen der SBB und für die Realisierung des Masterplans Stadtraum Bahnhof zu schaffen. Das Parkplatzangebot im Parkhaus über den Geleisen wird um 70 Plätze erhöht; gleichzeitig werden in der näheren Umgebung des Hauptbahnhofes 70 oberirdische Parkplätze aufgehoben.

Am 18. April 2012 bewilligten die Baubehörden der Stadt Winterthur der Gesuchstellerin die Erweiterung der Parkierungsanlage über den Geleisen des Hauptbahnhofes um 99 Parkplätze durch eine Vergrösserung des zweiten Parkdecks sowie die Verlegung der Zufahrtsrampe unter verschiedenen betrieblichen Auflagen.

Gegen die Baubewilligung erhoben einerseits die Bauherrschaft, andererseits der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) Rekurs.

Damit die Verlegung der Zu- und Wegfahrtsrampen primär aus bahnbetrieblichen Gründen im dafür vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen werden kann, haben sich die Stadt, die Bauherrschaft, die SBB und der VCS wie folgt geeinigt:

  • Die Parkhauserweiterung wird auf 70 zusätzliche Parkplätze reduziert.
  • Die Bahnhof-Parkhaus AG realisiert die Rampenverlegung entsprechend dem bewilligten Projekt bis 2 Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung bzw. innert der gemäss Masterplan Stadtraum Bahnhof erforderlichen Fristen.
  • Die Stadt hebt - parallel zur Erteilung der Abänderungsbaubewilligung - 70 Parkplätze im Nahbereich des Parkhauses auf, und zwar auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der zusätzlichen Parkplätze im Bahnhofparkhaus.
  • Die Stadt und die SBB übernehmen je hälftig die Kosten von 4 Millionen Franken für die Rampenverlegung und die inneren Anpassungen am Parkhaus, die durch die Verlegung der Rampen notwendig werden.
Der städtische Anteil an den Kosten der Rampenverlegung geht zu Lasten des vom Volk beschlossenen Rahmenkredits für den Masterplan Stadtraum Bahnhof. Der Stadtrat wird dem Grossen Gemeinderat die Freigabe dieser Tranche beantragen.

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