Ertragsüberschuss im Budget 2017 der Stadt Winterthur
Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Gemeinderat das Budget 2017 mit einem Überschuss von 3,67 Millionen Franken. Weiterhin erfolgreiche Sparmassnahmen, strikte Budgetvorgaben sowie ein spürbar höherer Ressourcenausgleich ermöglichen, den wachsenden Ausgaben in den kaum beeinflussbaren Bereichen Bildung, Soziallasten und Pflegefinanzierung entgegenzuwirken. Die Aussichten im Finanzplan als Folge von Aufwanderhöhungen in den genannten Bereichen sowie aufgrund des kantonalen Sanierungsprogrammes «Lü 16» und der Unternehmenssteuerreform III stellen jedoch eine grosse Herausforderung dar.
Der Budgetantrag des Stadtrates weist mit einem Ertragsüberschuss von 3,67 Millionen Franken ein erfolgreiches Ergebnis aus. Der städtische Haushalt wird in den beeinflussbaren Bereichen dank den beiden Sanierungsprogrammen «effort 14+» und «Balance» bis und mit Budget 2016 um 48 Millionen Franken und im Budget 2017 nochmals um 7,4 Millionen Franken deutlich entlastet. Strikte Budgetvorgaben und ein vorübergehend höherer Ressourcenausgleich wirken sich zusätzlich positiv auf das Resultat aus. Diesen Ergebnisverbesserungen steht ein weiteres Ausgabenwachstum von 8,6 Millionen Franken in den kaum beeinflussbaren Bereichen Bildung, Soziallasten und Pflegefinanzierung gegenüber. Diese Kostensteigerungen waren jedoch grösstenteils bereits im letztjährigen Finanzplan 2017 prognostiziert. Die jetzt budgetierte Aufstockung des Polizeikorps um zusätzliche 10,5 Stelleneinheiten war im Finanzplan 2017 noch nicht berücksichtigt, da die entsprechende «Balance»-Massnahme, die einen Verzicht auf den Ausbau vorsah, erst dieses Jahr durch den Grossen Gemeinderat abgelehnt wurde.
Personal: Lohnmassnahmen via Rotationsgewinne
In den letzten Jahren hat die Arbeitsbelastung des Personals insbesondere auch als Folge der Sanierungsprogramme deutlich zugenommen. Dennoch wurden die rechtlich vorgesehenen Lohnmassnahmen seit 2012 nicht mehr gewährt. Wird die kumulierte negative Teuerung den nicht gewährten Personalmassnahmen gegenübergestellt, resultiert eine Differenz von 2,7 Prozent zu Lasten des Personals. Der Stadtrat erachtet es daher als notwendig, dem Personal die regulären Lohnmassnahmen gemäss Personalstatut wieder zu gewähren. Die Lohnmassnahmen können vollständig durch Rotationsgewinne, die durch Personalwechsel entstehen, finanziert werden, so dass das Budget nicht zusätzlich belastet wird.
Das Investitionsprogramm fällt im Budget 2017 insbesondere aufgrund der Umwandlung der Alterszentren und der Spitex in eigene Betriebe um 4,6 Millionen tiefer aus als im Vorjahresbudget. In den nachfolgenden Jahren stehen vor allem Projekte im Schulbereich und der Baubeginn des Polizeigebäudes an.
Hohe Belastung im Bereich der sozialen Wohlfahrt
Seit 2005/06 kann bei den Kosten der sozialen Wohlfahrt gegenüber den übrigen Gemeinden des Kantons (ohne Stadt Zürich) eine überdurchschnittliche Belastung von 35 Millionen Franken nachgewiesen werden, weshalb der Stadtrat in der Diskussion um eine faire Soziallasten-verteilung ab 2019 mit einem Ausgleich in dieser Höhe rechnet. Gleichzeitig sank der Finanzausgleich über diesen Zeitraum um 15,5 Millionen Franken. Obwohl diesem Mehraufwand respektive der Einbusse insbesondere durch die Entlastungsprogramme Gegenwind geboten wird, sieht die finanzielle Lage der Stadt im Finanzplan nicht rosig aus. In den Planjahren beläuft sich die zusätzliche Belastung bei den individuellen Unterstützungsleistungen, Schule und Pflegefinanzierung durchschnittlich auf 11,2 Millionen Franken pro Jahr, was bis ins Jahr 2020 rund 33,6 Millionen Franken entspricht.
Weitere grosse Herausforderungen
Eine weitere finanziell negative Auswirkung wird aus der Leistungsüberprüfung des Kantons 2016 («Lü 16») abgeleitet – der Stadtrat rechnet derzeit ab 2020 mit einer jährlichen Belastung von 9 Millionen Franken. Bei Gutheissung der Unternehmenssteuerreform III («USR III») wird gemäss aktuellem Umsetzungsplan im Kanton Zürich im Jahr 2020 ein Steuerausfall von 20 Millionen Franken prognostiziert. Wird der Steuerfuss ab 2018 von derzeitig 124 wieder auf 122 Prozent herabgesetzt, wirkt sich dies mit rund 5,6 Millionen Franken Mindererlös aus.
Aktiver Einsatz für neuen Soziallastenausgleich
Der Finanzplan (Integrierter Aufgaben- und Finanzplan [IAFP]) weist für das Jahr 2018 einen Aufwandüberschuss von 14,1 Millionen, 2019 von 35,1 Millionen und im 2020 von 62,4 Millionen Franken aus. Werden durch einen neuen Soziallastenausgleich die ausgewiesenen überdurchschnittlichen Lasten ausgeglichen, reduzieren sich die Fehlbeträge auf 14,1 Millionen (2018), 0,1 Millionen (2019) und 27,4 Millionen Franken (2020). Der Stadtrat beteiligt sich aktiv an der Schaffung eines neuen Soziallastenausgleichs. Die Empfehlung der Nein-Parole zur «USR III» zuhanden des Städteverbands aufgrund der noch nicht bekannten Situation betreffend Aufteilung der Bundesgelder im Kanton Zürich zeigt einen weiteren Effort seitens Stadtrat, um mit einer umsichtigen Finanzpolitik einer Verschlechterung der Finanzlage entgegenzuwirken.