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Erlass einer neuen Kulturförderungsverordnung

22.02.2022
Der Stadtrat hat die Weisung zur neuen Kulturförderungsverordnung an das Stadtparlament zur Behandlung überwiesen. Wesentliche Anpassungen gegenüber dem Verordnungsentwurf betreffen die Finanzierung der Kulturstadt, die Sichtbarmachung der kulturellen Vielfalt sowie die Klärung, was unter Kultur und Kulturförderung zu verstehen ist.

Der Stadtrat hat die Weisung zur neuen Kulturförderungsverordnung an das Stadtparlament zur Behandlung überwiesen. Wesentliche Anpassungen gegenüber dem Verordnungsentwurf betreffen die Finanzierung der Kulturstadt, die Sichtbarmachung der kulturellen Vielfalt sowie die Klärung, was unter Kultur und Kulturförderung zu verstehen ist.

Die Schaffung einer kommunalen Rechtsgrundlage für die Kulturförderung in der Stadt Winterthur geht auf das im März 2015 vom Stadtrat verabschiedete Kulturleitbild zurück. Die Verordnung über die Kulturförderung dient als rechtliche Basis für eine sichtbare, glaubwürdige und kohärente Kulturpolitik, die wiederum die langfristige Perspektive der Stadt Winterthur als Kulturstadt berücksichtigt.

Für die Verordnung wurde im Herbst 2021 eine zweimonatige Vernehmlassung durchgeführt, zu der rund 100 Organisationen und Personen eingeladen worden waren (Medienmitteilung vom 24. September 2021). Unter den Eingeladenen befanden sich unter anderem die politischen Parteien, die parlamentarische Sachkommission, die Kulturlobby, zahlreiche Kulturinstitutionen, House of Winterthur, die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich sowie die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte. In den 46 eingegangenen Stellungnahmen wurde die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Kulturförderung, die konkreten Regelungsvorschläge und die damit einhergehende Umbenennung des Bereichs Kultur in «Amt für Kultur» grossmehrheitlich begrüsst.

Folgende Punkte wurden von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden thematisiert und sind in den überarbeiteten kommentierten Verordnungsentwurf eingeflossen:

  • Regelungsgegenstand der Verordnung und damit verbunden die Klärung, was unter Kultur und Kulturförderung zu verstehen ist;
  • Präzisierung, was unter Nachhaltigkeit und kultureller Teilhabe zu verstehen ist;
  • die Frage nach einer angemessenen Kulturfinanzierung durch die Stadt;
  • die Sichtbarmachung der kulturellen Vielfalt durch das Kulturmarketing;
  • Ersatz von «Kann-Formulierungen» im Entwurf durch verbindlichere Regelungen.

Die Verständnisfragen zu den einzelnen, in der Verordnung verwendeten Begriffe wurden im Rahmen der Ergänzung und Präzisierung des auslegenden Kommentars geklärt. Änderungen des Verordnungstextes selber betreffen insbesondere die Kulturfinanzierung, die Verankerung des Kulturmarketings und die Streichung von «Kann-Formulierungen» bei den Unterstützungsmassnahmen.

Angemessene Kulturfinanzierung

Die Mehrzahl der kulturellen Organisationen und die SP beanstandeten die unbestimmte Formulierung bezüglich «einer angemessenen Finanzierung der Kulturförderung» im Verordnungsentwurf. Um das Anliegen einer Konkretisierung, was unter «angemessenen» Mitteln für die Kulturförderung zu verstehen ist, aufzunehmen, hat der Stadtrat mehrere Varianten geprüft und schliesslich aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen verworfen. Jedoch hat er dem Bedürfnis nach mehr Planungssicherheit Rechnung getragen, indem er die Kürzungsklausel in den Subventionsverträgen entschärft hat.

Verankerung des Kulturmarketings

Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen wies auf die hohe Bedeutung der Sichtbarmachung des Kulturlebens in der Stadt hin und wünschte sich eine explizite Verankerung in der Verordnung. Es wurde in diesem Zusammenhang zu Recht an die Petition «Kulturstadtplan jetzt» der Kulturlobby aus dem Jahr 2019 erinnert, die von über 150 Personen aus Kultur, Politik und Wirtschaft unterstützt und von 2202 Personen unterschrieben worden war. Die Sichtbarmachung der kulturellen Vielfalt durch das Kulturmarketing wird deshalb im Verordnungsentwurf explizit aufgenommen.

Streichung von «Kann-Formulierungen» bei den Unterstützungsmassnahmen

Weiter wurde die verschiedentlich geübte Kritik an den «Kann-Formulierungen» zu den Förderungsmassnahmen berücksichtigt, da es unwahrscheinlich ist, dass die Stadt von den bereits seit Jahrzehnten erfolgreich umgesetzten Kulturförderungsmassnahmen in absehbarer Zeit abweichen wird. In diesem Zusammenhang wurde auch das mehrfach geäusserte Anliegen, den Förderpreis in der Verordnung zu verankern, aufgenommen.

Der Stadtrat hat die Weisung zur neuen Kulturverordnung nun an das Stadtparlament zur Verabschiedung überwiesen. Heisst das Parlament die Verordnung gut, wird diese voraussichtlich auf Anfang 2023 in Kraft treten.

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