Erholungsgebiet Rosenberg: Stadt nimmt Projektplanung neu auf und verlängert Camping-Pachtvertrag befristet
Nach dem Volksentscheid über zwei Projekte zur Sanierung und Aufwertung des Erholungsgebiets Rosenberg nimmt die Stadt die Projektplanung wieder auf. Weil die Stimmbevölkerung den Neubau des Campingplatzes am Schützenweiher abgelehnt hat, müssen die einzelnen Projekte neu aufeinander abgestimmt werden. Bis Klarheit über das weitere Vorgehen herrscht, verlängert die Stadt den Pachtvertrag für den Campingplatz befristet um ein halbes Jahr.
Am 14. Juni 2026 hat die Winterthurer Stimmbevölkerung in einer Referendumsabstimmung der Neuerschliessung des Erholungsgebiets Rosenberg zugestimmt und gleichzeitig den Kredit für den Neubau des Campingplatzes am Schützenweiher abgelehnt (vgl. Newsmeldung vom 14.06.2026). Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Erholungsraums verändert. Die verschiedenen Teilprojekte zur Sanierung und Aufwertung des Erholungsraums wurden als Gesamtpaket entwickelt und sind eng miteinander verknüpft.
Die Stadt nimmt nun die Planung der Projekte vor dem Hintergrund der veränderten Ausgangslage wieder neu auf und konkretisiert sie. Aufgrund der Abhängigkeiten werden die einzelnen Projekte sorgfältig überprüft, wo nötig angepasst und zeitlich neu koordiniert. Dazu gehören insbesondere der Uferpark des Schützenweihers, die Gewässerprojekte am Veltheimer Dorfbach (Zu- und Abfluss), die Neuerschliessung sowie die Neuerstellung des Standplatzes für die Fahrenden.
Befristete Übergangslösung für den Campingplatz
Bis Klarheit über die weitere Projektplanung besteht und die erforderlichen Bewilligungen rechtskräftig vorliegen, kommt die Stadt der heutigen Pächterschaft und den Dauercamper:innen entgegen. Der Stadtrat hat beschlossen, den bestehenden Pachtvertrag bis zum 31. März 2027 befristet zu verlängern. Mit dieser Übergangslösung erhalten die Betroffenen zusätzliche Zeit, um eine Anschlusslösung zu finden. Die entsprechenden Verhandlungen mit der Pächterschaft sind bereits abgeschlossen.
Die Pachtverlängerung ändert indes nichts an der rechtlichen Ausgangslage. Der Campingplatz liegt in der Erholungszone, wo dauerhaftes Wohnen nicht zulässig ist und künftig nicht mehr möglich sein wird. Ob Winterthur zudem nach dem Nein zum Neubauprojekt langfristig noch einen Campingplatz haben wird, ist Gegenstand der derzeit laufenden Abklärungen. Mit der Umsetzung der rechtskräftig beschlossenen Projekte wird es in jedem Fall zu Bauarbeiten auf dem Areal des heutigen Campingplatzes kommen. Der Stadtrat wird über das weitere Vorgehen informieren, sobald die Planung konkretisiert ist.




