Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Erhöhung Einbürgerungsgebühren

10.07.2013
Wie angekündigt werden im Rahmen des Sparpakets «effort 14+» die Einbürgerungsgebühren punktuell angepasst. Erhöht werden insbesondere die Aufnahmegebühren für im Ausland geborene, über 25-jährige Ausländerinnen und Ausländer. Junge Erwachsene bezahlen dagegen in der Regel keine höheren Gebühren für die Aufnahme ins Winterthurer Bürgerrecht.

Wie angekündigt werden im Rahmen des Sparpakets «effort 14+» die Einbürgerungsgebühren punktuell angepasst. Erhöht werden insbesondere die Aufnahmegebühren für im Ausland geborene, über 25-jährige Ausländerinnen und Ausländer. Junge Erwachsene bezahlen dagegen in der Regel keine höheren Gebühren für die Aufnahme ins Winterthurer Bürgerrecht.

Der Stadtrat hat heute in Umsetzung einer «effort 14+»-Massnahme die punktuelle Erhöhung der Einbürgerungsgebühren per 1. September 2013 beschlossen. Dabei handelt es sich um die erste Erhöhung seit Einführung der einkommensunabhängigen Gebühren im Jahr 2006. Die Aufnahmegebühren für in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer sowie für 16- bis 25-Jährige, die hier die Schule besucht haben, ändern sich nicht. Für die übrigen ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller beläuft sich die Aufnahmegebühr neu auf Fr. 1400.- pro Person (bisher: Fr. 900.-). Die Gebühr für die Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern ins Winterthurer Bürgerrecht beträgt neu Fr. 300.- (bisher: Fr. 250.-). Von Fr. 100.- auf Fr. 200.- angehoben wird die Zusatzgebühr für Gesuchstellende, die ein wiederholtes Mal vor die Bürgerrechtskommission des Grossen Gemeinderates vorgeladen werden. Die Einbürgerungsgebühren werden auch nach dieser Anpassung die anfallenden Kosten nicht vollumfänglich decken.

Fusszeile