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Erhöhung der Abwassergebühren

20.04.2018
Die Verschuldung der Siedlungsentwässerung würde bei unveränderten Gebühren mittelfristig kritisch werden. Deshalb hat der Stadtrat eine Erhöhung der Abwasser-gebühren auf nächstes Jahr beschlossen und von weiteren geplanten Erhöhungen in den nächsten Jahren Kenntnis genommen.

Die Verschuldung der Siedlungsentwässerung würde bei unveränderten Gebühren mittelfristig kritisch werden. Deshalb hat der Stadtrat eine Erhöhung der Abwassergebühren auf nächstes Jahr beschlossen und von weiteren geplanten Erhöhungen in den nächsten Jahren Kenntnis genommen.

Die Infrastruktur der Siedlungsentwässerung der Stadt Winterthur besteht aus dem öffentlichen Entwässerungsnetz mit einer Länge von rund 320 Kilometern und diversen Spezialbauwerken wie Regenbecken und Pumpwerke. Das gesammelte Abwasser wird der Kläranlage in der Hard zur Reinigung zugeführt. Der notwendige Ausbau, Unterhalt und die Sanierung des Netzes und der Anlagen ist für eine gut funktionierende und umweltgerechte Abwasserentsorgung wichtig. Die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten von rund 22 Millionen Franken erfolgt über die Benutzungsgebühr, die sich aus der Grundgebühr und dem Mengenpreis zusammensetzt.

In der Zukunft stehen bei der Stadtentwässerung und der Kläranlage weitere hohe Investitionen an. Sie stehen im Zusammenhang mit der Werterhaltung des Netzes, der Kläranlage und der Spezialbauwerke. Aus dem heute bekannten Wiederbeschaffungswert der Anlagen von rund 1,2 Milliarden Franken leiten sich durchschnittliche Nettoanschaffungen von rund 20 Millionen Franken pro Jahr ab. Diese Investitionen sind notwendig, um den heutigen technischen und baulichen Stand der gesetzlich vorgeschriebenen Entwässerungsanlagen halten zu können.

Die Abwassergebühren wurden 2013 letztmals erhöht. Seither stieg die Verschuldung auf rund 105 Millionen Franken an (2016). Ohne Gebührenerhöhung würde sie gemäss Planrechnungen in den nächsten zehn Jahren weiter ansteigen und kritisch werden. Diesem Trend muss entgegen gewirkt werden, um die zukünftige Nettozinslast auch bei einem Zinsanstieg tragen zu können.

Der Stadtrat hat deshalb folgende Gebührenanpassungen per 1. Januar 2019 beschlossen: Die Grundgebühr soll neu Fr. 0,221 pro Quadratmeter gewichteter Parzellenfläche exkl. Mehrwertsteuer (bisher Fr. 0,192) und der Mengenpreis Fr. 2,291 pro Kubikmeter Frisch-/Brauchwasser exkl. Mehrwertsteuer (bisher Fr. 1,992) betragen. Dies entspricht einer Erhöhung von 15 Prozent. Mittelfristig werden stufenweise weitere Gebührenanpassungen notwendig.

Die neuen Gebühren wurden heute amtlich publiziert. Der entsprechende Stadtratsbeschluss inkl. Tarifblatt kann während der dreissigtägigen Rekursfrist bei der Kanzlei des Baupolizeiamtes im Superblock zu den ordentlichen Bürozeiten und auf der städtischen Website eingesehen werden.

Informationen zu den neuen Gebühren finden Sie hier.

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