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Entlastungsprogramm «Balance» startet im September

26.08.2014
Am 2. September erfolgt der Projektstart des angekündigten Entlastungsprogramms «Balance». Der Stadtrat verfolgt damit insbesondere das Ziel, den Grundstein für die Beseitigung des strukturellen Defizits der Stadt Winterthur zu legen.

Am 2. September erfolgt der Projektstart des angekündigten Entlastungsprogramms «Balance». Der Stadtrat verfolgt damit insbesondere das Ziel, den Grundstein für die Beseitigung des strukturellen Defizits der Stadt Winterthur zu legen. Quantitativ sind jährliche Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 40 Millionen Franken zu erreichen. Mit Ergebnissen aus dem Prozess ist zu Beginn des neuen Jahres zu rechnen.

Der Winterthurer Stadtrat arbeitet intensiv daran, den Finanzhaushalt der Stadt zu sanieren und mittelfristig auf eine gesunde Basis zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regierung ein dreistufiges Vorgehen mit Finanzstrategie, Entlastungsprogramm und Übergangsbudget für das Jahr 2015 entwickelt. Dieses Vorgehen wurde der Öffentlichkeit vor den Sommerferien vorgestellt (siehe Kasten).

Wie angekündigt wird nun nach den Sommerferien, am 2. September, das Entlastungsprogramm «Balance» gestartet. Dieses soll sich ab dem Voranschlag 2016 auswirken. Die Hauptziele von «Balance» sind:

  • Der Grundstein für die Beseitigung des strukturellen Defizits der Stadt Winterthur wird gelegt.
  • Das Projekt leistet einen massgeblichen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Finanzstrategie.
  • Aufgrund einer eingehenden Analyse werden eine Verzichtsplanung und Prozessverbesserungen definiert.
Im Rahmen des Projektes «Balance» werden alle heute erbrachten Leistungen überprüft. Die Departemente und Bereiche erarbeiten zusammen Vorschläge zuhanden der Projektleitung. Dadurch wird man sich mit den Fragen der Qualität und Quantität der Aufgaben befassen und Ermessensspielräume definieren. Auf diese Weise soll das monetäre Ziel von «Balance» - rund 40 Millionen Franken Aufwandreduktion jährlich - erreicht werden.

Das Projektteam wird durch lic.oec. HSG Marcel Müller, welcher über breite Erfahrungen mit Sanierungsprogrammen in Stadt und Kanton Zürich verfügt, geleitet. Die Departemente sind im Projektteam mit je einer Person eingebunden. Diese Departementsvertretung erarbeitet zusammen mit dem Departement die einzelnen Massnahmen. Ein Expertenteam, welches sich aus lic.iur. Martin Vollenwyder (ehem. Stadtrat der Stadt Zürich, Vorsteher des Departements Finanzen), Dr. iur. Markus Notter (ehem. Regierungsrat des Kantons Zürich, Vorsteher des Departements Justiz und Inneres) sowie dem dipl. Wirtschaftsprüfer Heini Brugger zusammensetzt, beurteilt die eingereichten Massnahmen auf ihre sachliche und politische Durchführbarkeit und gibt zuhanden des Stadtrates eine Empfehlung ab. Finanzvorsteherin Yvonne Beutler (Vorsitz), Stadtpräsident Michael Künzle sowie Bauvorstand Josef Lisibach bilden den stadträtlichen Projektausschuss.

Ziel ist, dass der Stadtrat zu Beginn des neuen Jahres über die einzelnen eingegangenen Massnahmenvorschläge entscheiden kann.

Finanzstrategie - «Balance» - Übergangsbudget

Der Stadtrat hat einerseits eine Finanzstrategie entwickelt, die im Einklang mit den Legislaturschwerpunkten steht. Oberstes Ziel der Finanzstrategie ist die nachhaltige Finanzierung neuer und erweiterter Aufgaben. Im Entlastungsprogramm «Balance», das ab 2016 greifen soll, wird festgelegt, welche Aufgaben die Stadt in welcher Qualität erfüllen muss, welche Aufgaben sie darüber hinaus erfüllen will, wie die Aufgaben erfüllt werden sollen, aber vor allem auch, wie die Finanzierung dieser Aufgaben sichergestellt wird. Um genügend Zeit für die seriöse Erarbeitung von «Balance» zu erhalten, hat der Stadtrat für 2015 ein Übergangsbudget mit temporären Massnahmen definiert. Er beantragt dem Grossen Gemeinderat darin unter anderem, dass dem städtischen Personal der Lohn für maximal 24 Monate um zwei Prozent gekürzt wird. In Kombination mit der Lohnkürzung wird der Stadtrat dem Parlament überdies eine Steuerfusserhöhung um drei Steuerfussprozente beantragen. Die entsprechende Weisung zur Lohnkürzung wird demnächst publiziert.

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