Energienachweise im Baubewilligungsverfahren werden neu über die Plattform EVEN eingereicht
Seit dem 1. Januar 2026 reichen Bauherrschaften und Planende in Winterthur die Energienachweise zur Einhaltung der kantonalen Energievorschriften im Baubewilligungsverfahren elektronisch über die Plattform EVEN (Elektronischer Vollzug Energetischer Nachweise) ein.
Bei einem Umbau oder einem Neubau ist im Kanton Zürich die Einhaltung der Energievorschriften mit einem Energienachweis zu belegen. Ab sofort steht für die Erarbeitung der Energienachweise und deren Einreichung zur Kontrolle die Webplattform EVEN zur Verfügung. EVEN ist ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt der Energiefachstellen mehrerer Kantone. Die Webplattform ermöglicht eine einfache und sichere Übermittlung der erforderlichen Energienachweise und ersetzt damit die bisherigen PDF-Formulare (u. a. EN-101 bis EN-141).
Der Kanton Aargau führte die digitale Eingabe als erster Kanton per 1. April 2025 ein. Für den Kanton Zürich wurde eine Einführung per 1. Januar 2026 beschlossen. Für Architekt:innen, Planende, Nachweisverfassende, Behörden und Kontrollstellen bedeutet EVEN eine Vereinheitlichung im Vollzugsprozess. Energienachweise, die bereits im PDF-Format eingereicht worden sind, können im bisherigen Prozess weiterbearbeitet und abgeschlossen werden. Eine nachträgliche Erfassung über EVEN ist nicht notwendig.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung sowie Schulungsvideos zu EVEN sind auf der Webseite der Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz verfügbar, welche die Plattform in ihrem Gebiet ebenfalls per 1. Januar 2026 eingeführt hat.




