Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Energetische Erneuerungsrate der Gebäude verdoppeln

13.12.2013
Die Motion «schnellere energetische Erneuerung der Gebäude» fordert die notwendigen gesetzlichen oder planerischen Änderungen, um die energetische Erneuerungsrate der Gebäude von aktuell 0,5 Prozent pro Jahr auf mindestens 1 Prozent pro Jahr zu verdoppeln und damit die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen von Winterthur zu erreichen. Der Stadtrat anerkennt und unterstützt das Anliegen der Motion. Weil im kantonalen Planungs- und Baugesetz und im Energiegesetz die gesetzlichen Grundlagen für weitergehende kommunale Regelungen aber fehlen, kann der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat keine kommunalen gesetzlichen oder planerischen Änderungen unterbreiten. Der Stadtrat schlägt dem Grossen Gemeinderat deshalb vor, dem Kantonsrat eine ausformulierte Änderung des Planungs- und Baugesetzes zu unterbreiten, welche es der Stadt Winterthur zum Beispiel ermöglichen würde, ihre Bauordnung entsprechend anzupassen.

Die Motion «schnellere energetische Erneuerung der Gebäude» fordert die notwendigen gesetzlichen oder planerischen Änderungen, um die energetische Erneuerungsrate der Gebäude von aktuell 0,5 Prozent pro Jahr auf mindestens 1 Prozent pro Jahr zu verdoppeln und damit die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen von Winterthur zu erreichen. Der Stadtrat anerkennt und unterstützt das Anliegen der Motion. Weil im kantonalen Planungs- und Baugesetz und im Energiegesetz die gesetzlichen Grundlagen für weitergehende kommunale Regelungen aber fehlen, kann der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat keine kommunalen gesetzlichen oder planerischen Änderungen unterbreiten. Der Stadtrat schlägt dem Grossen Gemeinderat deshalb vor, dem Kantonsrat eine ausformulierte Änderung des Planungs- und Baugesetzes zu unterbreiten, welche es der Stadt Winterthur zum Beispiel ermöglichen würde, ihre Bauordnung entsprechend anzupassen.

Die Stadt Winterthur will im Rahmen ihrer Klimaschutz- und Energiepolitik die Zielsetzungen der 2000-Watt- und 1-Tonne-CO2-Gesellschaft erreichen. Dieses Vorhaben ist nicht nur in den Legislaturzielen 2010-2014 des Stadtrats verankert, sondern darüber hinaus zu einer Verpflichtung für die Winterthurer Politik und Verwaltung geworden, nachdem die Winterthurer Stimmbevölkerung am 25. November 2012 sowohl die Volksinitiative «Winergie 2050 - Winterthurs Energiezukunft ist erneuerbar», als auch den diesbezüglichen Gegenvorschlag basierend auf den Grundlagen zum Energiekonzeptes 2050 angenommen hat. Die Motion «schnellere energetische Erneuerung der Gebäude» fordert die Steigerung der Erneuerungsrate gemäss den Vorgaben aus dem Energiekonzept 2050: Mit gesetzlichen oder planerischen Änderungen soll sich die energetische Erneuerungsrate der Gebäude von aktuell 0,5 Prozent pro Jahr auf mindestens 1 Prozent pro Jahr zu verdoppeln. Dazu gehören energetische Aufwertungen bestehender Gebäude, aber auch Ersatzneubauten für abgerissene Gebäude.

Der Stadtrat anerkennt und unterstützt das Anliegen der Motion. Weil im kantonalen Planungs- und Baugesetz und im Energiegesetz die gesetzlichen Grundlagen für weitergehende kommunale Regelungen aber fehlen, kann der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat keine kommunalen gesetzlichen oder planerischen Änderungen unterbreiten. Aufgrund der knappen finanziellen Mittel ist es der Stadt auch nicht möglich, die Erneuerungsrate der Gebäude mittels finanzieller Anreize an die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu erhöhen. Der Stadtrat schlägt dem Grossen Gemeinderat deshalb vor, dem Kantonsrat eine ausformulierte Änderung des Planungs- und Baugesetzes zu unterbreiten, welche es der Stadt Winterthur zum Beispiel ermöglichen würde, ihre Bauordnung anzupassen: Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben in den letzten Jahren von einer enormen Wertsteigerung ihrer Gebäude profitiert. Seit 1980 hat sich der Wert der Liegenschaften in etwa verdoppelt. Viele Gebäude entsprechen aber nicht mehr den heute geltenden energierechtlichen Vorschriften; bei einer Handänderung kann im Sinne einer Mehrwertabschöpfung die Sanierung gemäss den geltenden Umbauvorschriften gefordert werden. Damit ist kein Eingriff in die Eigentumsrechte verbunden: Der Wert der Liegenschaft reduziert sich um die Höhe der energetischen Sanierungskosten. Gerne steht die Stadtverwaltung für die Formulierung der Behördeninitiative mit diesem Inhalt zur Verfügung.

Der Stadtrat ist aber auf jeden Fall bereit, den bestehenden Handlungsspielraum auf kommunaler Ebene weiterhin zu nutzen und die bisherigen Massnahmen (z.B. Förder-programm Energie Winterthur, Energieberatung von Bauwilligen) in den kommenden Jahren weiter zu führen.

Fusszeile