Elektronisches Baubewilligungsverfahren erfolgreich gestartet: Reduktion der Gebühren
Seit dem 1. September verarbeitet das Baupolizeiamt Baugesuche vollständig elektronisch. Damit wird das Verfahren schneller, effizienter und transparenter. Bauherrschaften haben die Möglichkeit, das Baugesuch inklusive Pläne und weitere Unterlagen zusätzlich zu den weiterhin notwendigen Papierunterlagen elektronisch einzureichen. Der Scanning-Aufwand der Verwaltung verringert sich dadurch massgeblich, weshalb eine Reduktion der Bewilligungsgebühr gewährt wird.
Moderne Kommunikationsmittel sollen für den Dialog mit der Verwaltung zweckmässig eingesetzt werden. Die Bevölkerung soll die wichtigsten Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können. Pro Jahr werden ca. 1200 Geschäfte im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens administriert, davon ca. 900 Baugesuche. Deshalb ist das «elektronische Baubewilligungsverfahren» auch als Massnahme in den Legislaturschwerpunkten 2014 – 2018 des Stadtrates erwähnt.
Seit dem 1. September 2016 können nun Baugesuche mit den massgeblichen Unterlagen inklusive Pläne elektronisch beim Baupolizeiamt eingereicht werden. Bisher mussten die Baugesuche intern den Fachstellen in Papierform zur Stellungnahme zugestellt werden. Diese sogenannten Vernehmlassungen werden nun elektronisch durchgeführt. Die rund 70 Personen aus ca. 20 verschiedenen Fachstellen wurden in den letzten Wochen entsprechend geschult. Dies führt zu einer effizienteren und effektiveren Abwicklung der Baugesuche. Die Gesuchsunterlagen in Papierform sind weiterhin für die öffentliche Auflage und die kantonalen Fachstellen erforderlich.
Das Baupolizeiamt schätzt, dass im ersten Jahr rund 25 Prozent der Baugesuche elektronisch eingereicht werden. Damit reduziert sich der Scanning-Aufwand bei der Kanzlei des Baupolizeiamtes. Um das elektronische Einreichen möglichst schnell zu etablieren, erhalten die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller eine Reduktion auf den Baubewilligungsgebühren. Diese Reduktion beträgt 5 Prozent der Bewilligungsgebühr, mindestens jedoch 20 Franken und höchstens 500 Franken.