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Einführung von Parkgebühren auf Schulanlagen

08.07.2014
Die Stadt Winterthur bewirtschaftet ab dem 1. August 2014 die Parkplätze aller Winterthurer Schulanlagen. Mittels Parkingcard-System können die Parkgebühren bargeldlos bezahlt werden.

Die Stadt Winterthur bewirtschaftet ab dem 1. August 2014 die Parkplätze aller Winterthurer Schulanlagen. Mittels Parkingcard-System können die Parkgebühren bargeldlos bezahlt werden. Die Kostenerhebung auf Parkplätze ist Bestandteil des neuen Parkplatzreglementes, welches vom Grossen Gemeinderat in der Budgetdebatte 2013 gefordert wurde.

Ab dem 1. August 2014 wird das Parkieren auf allen Winterthurer Schulanlagen kostenpflichtig. Eine Stunde parkieren kostet einen Franken. Die Parkgebühren können auf allen Anlagen via Parkingcard bezahlt werden. Parkingcard ist ein schweizweit angewandtes System für die elektronische Abwicklung von Parkgebühren und Parkbewilligungen, welches es erlaubt, per Web-App oder Telefonanruf via Lastschrift- oder Prepaid-Verfahren zu bezahlen. Das System bedingt eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Webseite parkingcard.ch . Anschliessend lassen sich Parkgebühren auf den Winterthurer Schulanlagen sowie in immer mehr Parkhäusern bargeldlos bezahlen. Auf grösseren Schulanlagen prüft das Departement Schule und Sport die zusätzliche Installation von Ticketautomaten.

Für regelmässige externe Nutzerinnen und Nutzer von Schulsportanlagen oder anderen Schulräumen besteht die Möglichkeit, eine Monatsparkbewilligung für 25 Franken oder eine Jahresparkbewilligung für 250 Franken ebenfalls über parkingcard.ch zu lösen. Eine solche Bewilligung berechtigt zum Parkieren bei Schulanlagen von Montag bis Freitag von 17.00 bis 23.30 Uhr, an Samstagen von 08.00 bis 23.30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr, sofern freie Parkplätze vorhanden sind.

Im Februar 2014 setzte der Stadtrat das neue Parkplatzreglement für das Personal der Stadt Winterthur in Kraft, was einer Forderung des Grossen Gemeinderates aus der Budgetdebatte vom Dezember 2013 entspricht. Damit regelt die Stadt Winterthur unter anderem die Parkgebühren für Lehrpersonen, welche ab 1. August erhoben werden. Dementsprechend werden ab August auch Parkgebühren für alle externen Nutzerinnen und Nutzer der Schulanlagen erhoben.

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