Eine städtische Abstimmungsvorlage am 30. November 2025
Der Stadtrat hat für den Urnengang vom 30. November 2025 eine Vorlage zur Abstimmung festgesetzt:
- Städtische Vorlage «Wahlbüro: Anpassung der Gemeindeordnung und der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen».
Die Stimmberechtigten entscheiden zudem über bis zu drei eidgenössische sowie bis zu fünf kantonale Abstimmungsvorlagen. Eine eidgenössische und eine kantonale Vorlage gelangen nur zur Abstimmung, wenn das Referendum gegen die Vorlagen zustande kommt.