Ein zeitgemässes digitales Parkkartenportal für Winterthur
Die Stadt Winterthur soll ein zeitgemässes digitales Parkkartenportal für die Bezahlung von Parkgebühren und den Bezug von Parkkarten erhalten. Der Stadtrat beantragt für dessen Betrieb beim Grossen Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von 1,264 Millionen Franken für acht Jahre beziehungsweise 158 000 Franken pro Jahr. Das Parkkartenportal soll Ende dieses Jahres eingeführt werden.
Das Winterthurer System für den Bezug von Parkkarten und für die Bezahlung von Parkgebühren schöpft die heutigen technischen Möglichkeiten nicht aus. Das städtische Gesamtverkehrskonzept sieht eine zeitgemässe und somit digitale Lösung vor. Mit der Digitalparking AG und deren Apps «Parkingpay» und «Easypark» konnte eine ideale Partnerin gefunden werden, die in der Schweiz rund 650 Standorte betreibt. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat einen Kredit in der Höhe von 1,264 Millionen Franken für den Betrieb des digitalen Parkkartenportals über acht Jahre.
Das digitale Parkkartenportal erleichtert den Bezug von Parkkarten und die Bezahlung von Parkgebühren massgeblich. Die Kosten für dessen Betrieb sind umsatzabhängig und werden auf 158 000 Franken pro Jahr geschätzt. Wird der Kredit bewilligt, steht der Digitalisierung der Parkplatzbewirtschaftung nichts mehr im Weg: Mit der neuen App kann die Parkplatzgebühr unkompliziert, rasch und zuverlässig mit den gängigen Kreditkarten und mit «Twint» bezahlt werden. Ebenso können künftig fast alle Parkkarten und Bewilligungen über das Smartphone beantragt und bezahlt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Besucherkarten
- Tagesparkkarten
- Monatsparkkarten
- Jahresparkkarten
- Parkkarten für soziale Dienste
- Zufahrtsbewilligungen
Das Parkkartenportal soll ab dem 1. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Damit könnten bereits die Parkkarten für das Jahr 2022 über die neue App beantragt und bezahlt werden. Wer seine Parkgebühren weiterhin mit Münzgeld an den herkömmlichen Parkuhren bezahlen oder eine Bewilligung am Schalter der Stadtpolizei beantragen möchte, kann dies auch weiterhin tun.