Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Die Stadt schafft rechtliche Grundlage für die Mitwirkungsgruppe «WINklusion»

25.09.2025
Die Stadt Winterthur hat die rechtlichen Grundlagen für die Mitwirkungsgruppe «WINklusion» geschaffen. Diese begleitet die Stadt bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und berät sie bei entsprechenden Fragen.

Die Stadt Winterthur hat die rechtlichen Grundlagen für die Mitwirkungsgruppe «WINklusion» geschaffen. Diese begleitet die Stadt bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und berät sie bei entsprechenden Fragen.

Mit der Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Mitwirkungsgruppe «WINklusion» stellt die Stadt sicher, dass die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen systematisch und verbindlich in städtische Prozesse eingebunden wird. Mit dem nun vorliegenden rechtlichen Rahmen erhält die Mitwirkungsgruppe «WINklusion» ein klares Mandat sowie eine definierte Rolle innerhalb der städtischen Struktur. Ziel ist es, bei der Umsetzung der UNO-BRK eine partizipative Begleitung sicherzustellen und die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen frühzeitig in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Mitwirkungsgruppe «WINklusion»

Die vom Stadtrat gewählten Mitglieder der Mitwirkungsgruppe wohnen und/oder arbeiten in Winterthur und sind mit den hiesigen Gegebenheiten gut vertraut. Sie leben mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und vertreten so die Bedürfnisse und Anliegen der verschiedenen Behindertengruppen. Auch zwei regionale Behindertenorganisationen nehmen aktuell Einsitz ins Gremium. So werden der Bezug zu sozialpolitischen Themen sowie die notwendige Interessensvertretung gestützt. Ein gutes Netzwerk von diversen Verbänden und Beratungsangeboten stellt sicher, dass auch weniger stark vertretene Beeinträchtigungen angemessen berücksichtigt werden.

Der Stadtrat, aber auch andere Bereiche und Fachstellen aus der Verwaltung können sich von der Mitwirkungsgruppe beraten lassen oder sie zu Stellungnahmen auffordern. «WINklusion» ihrerseits kann Anliegen formulieren und diese durch die Fachstelle Diversity und Behindertenrechte an die betreffende Stelle eingeben. Ausserdem wird die Mitwirkungsgruppe sowohl für den Zwischenbericht als auch für den Schlussbericht des Aktionsplans zur UNO-BRK durch die Fachhochschule Nordwestschweiz befragt (FHNW). Die FHNW ist mit der Begleitung und Auswertung der Massnahmen des Aktionsplans beauftragt.

Die Verankerung der Mitwirkungsgruppe erfolgt im Rahmen des bestehenden Aktionsplans zur UNO-BRK (Medienmitteilung vom 22. Oktober 2024). Denise Gehrig, Leiterin der Fachstelle Diversity und Behindertenrechte, ist überzeugt: «Mit der Schaffung dieser rechtlichen Grundlagen setzt die Stadt ein weiteres Zeichen für eine inklusive Stadtentwicklung und für gelebte Gleichstellung.»

Fusszeile