Die neue Parkplatzverordnung des Stadtrates liegt zur Stellungnahme auf
Nach einer breitangelegten Evaluation und einem partizipativen Projektvorgehen mit mehreren Workshops und unter Miteinbezug der verschiedenen Interessenvertretungen liegt nun die neue Parkplatzverordnung vor. Der Stadtrat legt die neue Parkplatzverordnung ab 24. November 2017 öffentlich zur Stellungnahme auf. Die neue Vorlage soll die nicht mehr anwendbare Abstellplatzverordnung aus dem Jahr 1986 ablösen und damit gleichzeitig auch die unbefriedigende und seit Jahrzehnten andauernde Situation der Rechtsunsicherheit beenden.
Es ist unbestritten, dass die über 30 Jahre alte Abstellplatzverordnung nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und darum zu revidieren ist. Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht auch, weil die Verordnung seit den 1990er Jahren nicht mehr mit dem übergeordneten Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich in Einklang steht. Allerdings sind bis heute sämtliche Revisionsbemühungen gescheitert. Die letzte Vorlage wurde von der Stimmbevölkerung im Oktober 2015 mit 60,1 Prozent abgelehnt. Es wird davon ausgegangen, dass die Vorlage von einer Mehrheit als zu gewerbefeindlich und für den Wirtschaftsstandort Winterthur nicht förderlich wahrgenommen wurde.
Der Stadtrat hat sich im laufenden Jahr intensiv mit der neuen Parkplatzverordnung auseinandergesetzt. Die Ausarbeitung der neuen Vorlage erwies sich erwartungsgemäss als Gratwanderung zwischen den verschiedenen Interessengruppen, Bedürfnissen und Anliegen. Im Revisionsprozess wurden unter anderem Gegner und Befürworter der vor zwei Jahren abgelehnten Vorlage eingebunden, um im Spannungsfeld Umwelt, 2000-Watt-Gesellschaft sowie Verkehrs- und Wirtschaftspolitik eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Zudem liess der Stadtrat ähnliche Prozesse in anderen Schweizer Städten und Gemeinden analysieren. Die Vorlage wurde auch bereits mit den kantonalen Fachstellen intensiv vorbesprochen. Die Erkenntnisse daraus sowie jene aus den Gesprächsrunden und Workshops mit lokalen Interessenvertretenden aus Verkehr, Wirtschaft und Politik sind in die neue Vorlage eingeflossen.
Bei der neuen Vorlage geht es ausschliesslich um die Regelung der zulässigen Parkplatzzahl im Baubewilligungsverfahren. Gegenstand der Verordnung sind Parkplätze auf privatem Grund und nicht jene, die der Allgemeinheit im öffentlichen Strassenraum oder auf öffentlichen Plätzen zur Verfügung stehen. Insgesamt gewichtet die neue Vorlage die Bedürfnisse des hiesigen Gewerbes nach Kunden- und Personalparkplätzen sowie die Anliegen für eine wettbewerbsfähige Standortattraktivität der Stadt Winterthur stärker als die vom Volk abgelehnte Vorlage.
Die Öffentlichkeit hat ab Publikationsdatum während dreier Monate Zeit, zur neuen Parkplatzverordnung Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Sie fliessen je nach Ergebnis der Prüfung in die neue Vorlage ein. Die stadträtliche Vorlage der neuen Parkplatzverordnung und weitere Unterlagen können hier eingesehen werden.