Deutschtest im Einbürgerungsverfahren
Das kantonale Recht sieht vor, dass Einbürgerungswillige ab Januar 2015 einen Deutschtest absolvieren müssen. Die Stadt Winterthur hat nun mit der Schule für Wirtschaft und Sprachen (SWS) eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, damit die Möglichkeit besteht, den vom Kanton vorgeschriebenen Test in Winterthur abzulegen.
Die geänderte kantonale Bürgerrechtsverordnung schreibt den Gemeinden vor, dass Einbürgerungswillige ab nächstem Jahr einen schriftlichen und mündlichen Deutschtest zu bestehen haben. Bisher wurden die mündlichen Deutschkenntnisse in Winterthur ausschliesslich von der parlamentarischen Bürgerrechtskommission (BüK) bewertet. Die BüK bleibt weiterhin für die Prüfung der Kenntnisse über die Schweiz, über den Kanton Zürich sowie über die Stadt Winterthur zuständig.
Vom vorgeschriebenen Deutschtest befreit sind Personen,
- deren Muttersprache Deutsch ist,
- die in der Schweiz mindestens fünf Jahre den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht haben,
- die bereits über ein Sprachdiplom oder Ausbildungszeugnis verfügen, das den Anforderungen des kantonalen Rechts genügt, oder
- die zum Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben.