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Der Weg zu nachhaltig gesunden Finanzen

17.06.2014
Der Stadtrat arbeitet intensiv daran, den Finanzhaushalt der Stadt zu sanieren und mittelfristig auf eine gesunde Basis zu stellen. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung hat die Regierung eine langfristige Finanzstrategie erarbeitet. Einhergehend mit dieser Finanzstrategie wird der Stadtrat einen Projektauftrag für ein Entlastungsprogramm verabschieden, das ab 2016 greifen soll. Damit auch für nächstes Jahr ein ausgeglichenes Budget erreicht werden kann und um genügend Zeit für die Erarbeitung des Entlastungsprogramms zu haben, hat der Stadtrat ein Übergangsbudget beschlossen. Dieses umfasst unter anderem eine Lohnkürzung für das Stadtpersonal um zwei Prozent und eine Steuerfusserhöhung um drei Steuerfussprozente.

Der Stadtrat arbeitet intensiv daran, den Finanzhaushalt der Stadt zu sanieren und mittelfristig auf eine gesunde Basis zu stellen. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung hat die Regierung eine langfristige Finanzstrategie erarbeitet. Einhergehend mit dieser Finanzstrategie wird der Stadtrat einen Projektauftrag für ein Entlastungsprogramm verabschieden, das ab 2016 greifen soll. Damit auch für nächstes Jahr ein ausgeglichenes Budget erreicht werden kann und um genügend Zeit für die Erarbeitung des Entlastungsprogramms zu haben, hat der Stadtrat ein Übergangsbudget beschlossen. Dieses umfasst unter anderem eine Lohnkürzung für das Stadtpersonal um zwei Prozent und eine Steuerfusserhöhung um drei Steuerfussprozente.

Die Finanzen der Stadt Winterthur verzeichnen ein strukturelles Defizit: Die laufenden Ausgaben können nicht mit den Einnahmen gedeckt werden. Zudem verfügt die Stadt nur über wenig Eigenkapital, und die Verschuldung ist hoch. Trotz des Sanierungsprogramms «effort 14+» weist die Aufgaben- und Finanzplanung für die kommenden Jahre durchwegs Defizite aus. Für das Jahr 2015 wird mit einer Deckungslücke von 30,1 Millionen Franken gerechnet. Da der Kanton derzeit nicht bereit ist, die ausgewiesen hohen Winterthurer Zentrumslasten besser abzugelten, muss die Stadt bis auf Weiteres selber dafür sorgen, dass die Finanzen nachhaltig saniert werden können.

Dreistufiges Vorgehen auf dem Weg zu gesunden Finanzen

Der Stadtrat hat deshalb ein dreistufiges Vorgehen erarbeitet, um die Stadtfinanzen auf eine solide Basis zu stellen. Es wurde einerseits eine Finanzstrategie entwickelt, die im Einklang steht mit den in Arbeit befindlichen Legislaturschwerpunkten. Oberstes Ziel der Finanzstrategie ist die nachhaltige Finanzierung neuer und/oder der Ausbau bestehender Aufgaben. Ausserdem wird die Äufnung von Eigenkapital, die Verminderung der Nettoschuld sowie die Erhöhung der Steuerkraft angestrebt. Anderseits wird nach den Sommerferien der Projektstart für das Entlastungsprogramm «Balance» erfolgen. Dieses soll sich ab dem Voranschlag 2016 auswirken. Im Entlastungsprogramm soll festgelegt werden, welche Aufgaben die Stadt in welcher Qualität erfüllen muss, welche Aufgaben sie darüber hinaus erfüllen will, wie die Aufgaben erfüllt werden sollen, aber vor allem auch, wie die Finanzierung dieser Aufgaben sichergestellt wird.

Temporäres Massnahmenpaket

Damit das Entlastungsprogramm seriös vorbereitet und erfolgreich umgesetzt werden kann, benötigt der Stadtrat genügend Zeit. Gleichsam soll jedoch der Voranschlag 2015 kein Defizit ausweisen. Da der Stadtrat im Jahr nach «effort 14+» von der Durchführung eines weiteren, kurzfristigen Sanierungsprogramms absehen will, hat er für 2015 ein Übergangsbudget mit einem temporären Massnahmenpaket definiert. Er beantragt dem Grossen Gemeinderat darin unter anderem, dass dem städtischen Personal der Lohn für maximal 24 Monate um zwei Prozent gekürzt wird. Zudem soll weiter auf den Stufenanstieg bei den Angestelltenlöhnen verzichtet werden. Von der Lohnkürzung um zwei Prozent sind grundsätzlich sämtliche Stellen betroffen; ausgenommen sind Mitarbeitende mit einem Bruttolohn bis 5000 Franken (bezogen auf ein Pensum von 100 %), die Familienzulagen beziehen, Personen in einem Ausbildungsverhältnis sowie alle Lehrpersonen, da deren Besoldung kantonal geregelt ist.

In Kombination mit der Lohnkürzung wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat überdies eine Steuerfusserhöhung um drei Steuerfussprozente beantragen. Gemäss Antrag des Stadtrates soll die Lohnkürzung nur in Kraft treten, wenn der Gemeinderat auch der Steuerfusserhöhung zustimmt. Für die Lohnkürzung braucht es einen referendumsfähigen Beschluss des Parlaments (Nachtrag zum Personalstatut); der Steuerfuss wird vom Parlament in eigener Kompetenz festgesetzt.

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