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Der Stadtrat wird die ÖV-Priorisierung noch konsequenter angehen und umsetzen als bis anhin geplant

11.07.2013
Die Motion «Mehr freie Fahrt für den Bus in Winterthur» fordert «Null-Wartezeiten» bis 2018 für den Bus an den Lichtsignalanlagen auf Stadtgebiet. Die Zielsetzung der Motion deckt sich grundsätzlich mit den Zielen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts und wird vom Stadtrat daher unterstützt. Aus finanziellen, personellen und zeitlichen Gründen kann die Motion im engeren Wortsinn aber nicht erfüllt werden. Der Stadtrat schlägt als Alternative ein konkretes Vorgehen «step by step» vor. Er zeigt sich damit bereit, die vom Grossen Gemeinderat geforderte ÖV-Priorisierung noch konsequenter als bis anhin anzugehen und umzusetzen. In der Motionsantwort werden dieses Vorgehen detailliert beschrieben und mögliche Massnahmen zur Umsetzung beispielhaft aufgezeigt.

Die Motion «Mehr freie Fahrt für den Bus in Winterthur» fordert «Null-Wartezeiten» bis 2018 für den Bus an den Lichtsignalanlagen auf Stadtgebiet. Die Zielsetzung der Motion deckt sich grundsätzlich mit den Zielen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts und wird vom Stadtrat daher unterstützt. Aus finanziellen, personellen und zeitlichen Gründen kann die Motion im engeren Wortsinn aber nicht erfüllt werden. Der Stadtrat schlägt als Alternative ein konkretes Vorgehen «step by step» vor. Er zeigt sich damit bereit, die vom Grossen Gemeinderat geforderte ÖV-Priorisierung noch konsequenter als bis anhin anzugehen und umzusetzen. In der Motionsantwort werden dieses Vorgehen detailliert beschrieben und mögliche Massnahmen zur Umsetzung beispielhaft aufgezeigt.

Die Motion «Mehr freie Fahrt für den Bus in Winterthur» fordert «Null-Wartezeiten» bis 2018 für Stadt- und Regionalbusse an den Lichtsignalanlagen auf Stadtgebiet. Auch im städtischen Gesamtverkehrskonzept (sGVK) wird aus Gründen der Transporteffizienz der Förderung des öffentlichen Verkehrs ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Stadtrat unterstützt daher grundsätzlich die Zielsetzungen der Motion.

Um die angestrebte ÖV-Priorisierung zu erreichen sind bauliche und verkehrsorganisatorische Massnahmen unumgänglich. Das Verkehrsnetz ist aber ein korrespondierendes System: Eingriffe wirken sich oft auf ein grösseres Umfeld aus. So besteht zum Beispiel bei Dosierungsanlagen oder bei der Unterbindung von Abbiegebeziehungen die Gefahr von Ausweichverkehr in die Wohnquartiere. Um solch unerwünschte Nebenwirkungen zu minimieren, müssen die jeweils möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahmen in Planungsstudien geprüft und konkrete Lösungsansätze transparent und fachlich fundiert aufgezeigt werden. Die Planungs- und Projektierungsphase ist aus diesem Grund zeit- und ressourcenaufwändig.

Wegen der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen und angesichts der notwendigen Verfahrensschritte sieht sich der Stadtrat nicht in der Lage, die Motion im engen Wortlaut («Null-Wartezeiten» bis 2018 und eine Kredit- und Umsetzungsvorlage) zu erfüllen. Der Stadtrat schlägt ein Vorgehen «Korridor für Korridor» (step by step) vor. Übergeordnet wird ein Dosierungskonzept erarbeitet. Das Konzept hat zum Ziel, die Verkehrsmenge auf gewissen Strassenabschnitten auf ein ÖV-verträgliches Mass zu begrenzen. Im Weiteren wird pro ÖV-Hauptachse eine Planungsstudie erarbeitet, die konkrete Massnahmen enthält und Auswirkungen, Abhängigkeiten, Grobkosten und ein mögliches Umsetzungsprogramm aufzeigt. Die Studien werden dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Sie bilden die Grundlage, um dann insbesondere jene Projekte auszulösen, die in erster Linie mit einem anstehenden Sanierungsbedarf (Kostensynergien) umgesetzt werden. Sehr wirkungsvolle Massnahmen können eventuell, basierend auf diesen Planungsstudien, auch ohne Sanierungsbedarf ausgelöst werden. Alle Projekte müssen nach den im Strassengesetz vorgeschriebenen Verfahren behandelt werden und verlangen einen Ausführungskredit des Grossen Gemeinderates.

In der Motionsantwort zeigt der Stadtrat beispielhaft auf, mit welchen Massnahmen er die ÖV-Priorisierung weiter vorantreiben will. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen kann das primäre Ziel der Motion, die ÖV-Priorisierung konsequenter anzugehen und umzusetzen, erfüllt werden.

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