Der Stadtrat sagt Ja zu vier autofreien Tagen pro Jahr
Der Grosse Gemeinderat fordert in einer Motion «4 autofreie Sonntage im Jahr». Der Stadtrat begrüsst dieses Anliegen und nimmt den Ball des Parlaments auf. Schon am Sonntag, 26. September 2021 (anstelle 19. September 2021), wird die Technikumstrasse für einen Tag gesperrt, damit dort ein erster Anlass rund um moderne Mobilität durchgeführt werden kann. Auf Grundlage dieser Erfahrungen sollen in Zukunft auf definierten Strassenzügen vier autofreie Tage in Winterthur stattfinden.
Der Stadtrat anerkennt den Wert autofreier Sonntage und sieht darin einen Nutzen für die Bevölkerung. Raum, der üblicherweise durch den Verkehr beansprucht wird, kann von der Bevölkerung anderweitig genutzt werden. Neben dem unmittelbaren Raumerlebnis sind solche Aktionen auch eine gute Gelegenheit, das eigene Mobilitätsverhalten zu reflektieren und zu erleben, welche positiven Auswirkungen der Autoverzicht auf den Alltag hat.
An jeweils vier Tagen im Jahr sollen bestimmte Teile der Stadt für die Bevölkerung und für Aktivitäten rund um die Mobilität autofrei sein. Ein erster solcher Erlebnistag, der auf die dringliche Interpellation «Winterthurer Tag des CO2-freien Verkehrs» zurückgeht und die Sperrung der Technikumstrasse vorsieht, war bereits im Rahmen der europaweiten Mobilitätswoche für den September 2020 geplant. Er musste jedoch coronabedingt auf den 26. September 2021 verschoben werden und soll nun als Pilot eines autofreien Erlebnistages dienen. Der Stadtrat hat das Departement Sicherheit und Umwelt beauftragt, ein detailliertes Konzept mit einem entsprechenden Kreditantrag für die regelmässige Umsetzung von vier autofreien Tagen zu erarbeiten. Dabei sollen auch private Akteure eingebunden werden. Zudem bietet sich der Einbezug von konkreten städtischen Mobilitätsprojekten, wie zum Beispiel die Eröffnung einer Velostation oder einer Veloschnellroute, an.
Die Motionärinnen und der Motionär fordern die Sperrung von sämtlichen kommunalen und soweit möglich kantonalen Strassen, insbesondere im Stadtzentrum und in den Wohngebieten. Die Stadt Winterthur ist jedoch nicht berechtigt, ein generelles Fahrverbot zu erlassen. In Anbetracht der engen rechtlichen, personellen und finanziellen Grenzen strebt der Stadtrat ein pragmatisches Konzept mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis an. Vier Mal jährlich sollen Quartiere oder Strassenzüge, die normalerweise von Autos dominiert sind, für den motorisierten Individualverkehr gesperrt und anderweitig genutzt werden. Damit kann sowohl eine andere Wahrnehmung des Stadtraums als auch eine Sensibilisierung bezüglich Mobilitätsverhalten erzielt werden.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch