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Der Stadtrat lehnt die Durchsetzungsinitiative ab

28.01.2016
Der Winterthurer Stadtrat lehnt die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung gelangende Durchsetzungsinitiative ab. Die Initiative widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien, missachtet die Verhältnismässigkeitsvorgabe bei juristischen Entscheiden, schafft Unsicherheit für die Wirtschaft und ist bei Umsetzung des heute geltenden Rechts überflüssig.

Der Winterthurer Stadtrat lehnt die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung gelangende Durchsetzungsinitiative ab. Die Initiative widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien, missachtet die Verhältnismässigkeitsvorgabe bei juristischen Entscheiden, schafft Unsicherheit für die Wirtschaft und ist bei Umsetzung des heute geltenden Rechts überflüssig.

Die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» setzt wichtige Prinzipien unseres Rechtsstaats ausser Kraft. Sie hat zum Ziel, den Gerichten die Prüfung der Verhältnismässigkeit zu verbieten. Sie verhindert damit die Beurteilung des Einzelfalls, selbst wenn ein persönlicher Härtefall vorliegt. Ein solches Verbot ist mit den verfassungsmässigen Grundsätzen nicht vereinbar.

Ausserdem verletzt die konsequente Umsetzung der Initiative das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union. Die Annahme der Initiative würde die durch die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ohnehin schon belasteten bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zusätzlich erschweren. Dies wäre insbesondere auch für die international tätigen Winterthurer Wirtschaftsunternehmen ein grosser Nachteil. Die Beeinträchtigung der Rechtssicherheit belastet die hiesige Wirtschaft: Es wird schwieriger, Investoren und Fachkräfte zu finden. Die Geschäftsbeziehungen im Ausland werden beeinträchtigt. Damit schadet die Initiative nicht nur dem guten Ruf der Schweiz als Land mit hoher Rechtssicherheit. Sie lässt auch weiteres Konfliktpotential mit der EU in den Verhandlungen über die Zuwanderungsbegrenzung erwachsen.

Das Ausländerrecht wird bereits heute rechtsstaatlich korrekt und konsequent angewandt. Alle straf- und ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegen Personen, die illegal in der Schweiz sind oder gegen die Rechtsordnung verstossen, werden umgesetzt.

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