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Der Stadtrat eröffnet die Vernehmlassung zur neuen Gemeindeordnung

28.03.2019
Ausgehend vom neuen kantonalen Gemeindegesetz muss die geltende Gemeindeordnung der Stadt Winterthur revidiert werden. Nach intensiven Arbeiten liegt mittlerweile der Vorentwurf der neuen Gemeindeordnung vor, der nun in die Vernehmlassung geht. Wesentliche Änderungen erfahren sollen unter anderem das Kreditrecht und die Schulbehördenorganisation, aber auch das Kommissionssystem und der Bereich der Politischen Rechte. Anfang 2021 soll das Stimmvolk über die neue Gemeindeordnung befinden können.

Ausgehend vom neuen kantonalen Gemeindegesetz muss die geltende Gemeindeordnung der Stadt Winterthur revidiert werden. Nach intensiven Arbeiten liegt mittlerweile der Vorentwurf der neuen Gemeindeordnung vor, der nun in die Vernehmlassung geht. Wesentliche Änderungen erfahren sollen unter anderem das Kreditrecht und die Schulbehördenorganisation, aber auch das Kommissionssystem und der Bereich der Politischen Rechte. Anfang 2021 soll das Stimmvolk über die neue Gemeindeordnung befinden können.

Am 1. Januar 2018 ist das neue kantonale Gemeindegesetz in Kraft getreten. Es legt den rechtlichen Rahmen für die Gemeinden fest und regelt die Organisation und die Zuständigkeiten der Behörden sowie die Grundzüge des Finanzhaushalts der Gemeinden. Es beinhaltet sowohl direkt anwendbare Bestimmungen als auch Bestimmungen, die ins kommunale Recht zu überführen sind. Die Neuerungen haben somit Auswirkungen auf die Rechtserlasse und die Gemeindeordnung (GO) der Stadt Winterthur. Für die Anpassung ihrer Gemeindeordnungen haben die Gemeinden vier Jahre Zeit.

Der Stadtrat hat im Februar 2018 das Projekt «Totalrevision Gemeindeordnung» gestartet und dabei beschlossen, die GO von 1989 total zu revidieren, da sie einen relativ grossen Anpassungsbedarf aufweist. Der Vorentwurf der neuen GO liegt nun vor.

Änderungen sollen insbesondere das Kreditrecht und die Schulbehördenorganisation erfahren:

  • Das Kreditrecht der Stadt Winterthur wurde umfassend überarbeitet und an die heutigen Bedürfnisse und kantonalen Vorgaben angepasst. Die Kreditlimiten von Stimmbevölkerung, Parlament und Stadtrat wurden angehoben. Stadtrat und Schulpflege wurde eine eigene Ausgabenkompetenz eingeräumt. Der Stadtrat soll zudem auch eine Kompetenz für Ausgaben ausserhalb des Budgets erhalten. Schliesslich wird eine betragsmässig unbeschränkte Stadtratskompetenz zur Beschaffung von IT-Systemen und zur Realisierung von IT-Applikationen vorgesehen.
  • Die aktuelle Behördenorganisation im Schulwesen mit der unklaren Zuteilung von Verantwortlich- und Zuständigkeiten wurde unter Berücksichtigung der veränderten gesetzlichen Grundlagen überarbeitet. Es werden zwei Varianten zur Diskussion gestellt. Variante 1 sieht eine Schulpflege mit vier unterstellten Kreisschulbehörden und einem einstufigen Schulleitungsmodell vor. Variante 2 sieht ein mehrstufiges Schulleitungsmodell ohne unterstellte Kreisschulbehörden vor.

Wesentliche Anpassungen erfahren sollen im Weiteren:

  • Das Kommissionssystem: Gemäss neuem Gemeindegesetz sind eigenständige Kommissionen (Ausgestaltung durch Stimmberechtigte/Aufgabenerfüllung anstelle Stadtrat) und unterstellte Kommissionen (Ausgestaltung und Aufsicht durch Stadtrat) vorgesehen. In der neuen GO sind die Schulpflege und die Sozialhilfebehörde als eigenständige Kommissionen definiert. Unterstellte Kommissionen sind diejenige der Berufsvorbereitung und der Mechatronikschule Winterthur sowie die Baukommission.
  • Der Bereich Politische Rechte: Für die Erneuerungswahl der Friedensrichterinnen und -richter ist die stille Wahl vorgesehen. Die Betreibungsbeamtinnen und –beamten sollen durch den Stadtrat ernannt werden. Die Unterschriftenzahl bei Initiative und Referendum wird moderat von 1000 auf 1200 respektive von 500 auf 700 angehoben. Die Referendumsfrist beträgt neu 60 statt 20 Tage. Ausserdem soll ein Jugendvorstoss in Form eines Postulats eingeführt werden.

Der Vorentwurf der totalrevidierten GO geht nun in eine breit angelegte Vernehmlassung, die drei Monate dauert und Ende Juni endet. Nach Auswertung der Stellungnahmen, Vorprüfung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Verabschiedung der Weisung an den Grossen Gemeinderat durch den Stadtrat und parlamentarischer Beratung im Verlauf des Jahres 2020 soll gemäss Fahrplan im Winter/Frühjahr 2021 die Volksabstimmung durchgeführt werden. Das Inkrafttreten der neuen GO ist auf Mitte 2021 vorgesehen.

Der erläuternde Bericht und weitere Unterlagen können hier heruntergeladen werden.

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