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Das Quartier Breite wird besser vor schwerem Durchgangsverkehr geschützt

06.05.2022
Die seit 1965 bestehende Zufahrtsbeschränkung für Lastwagen und Gesellschaftswagen im Quartier Breite wurde überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Damit soll das Quartier von schwerem Durchgangsverkehr entlastet werden.

Die seit 1965 bestehende Zufahrtsbeschränkung für Lastwagen und Gesellschaftswagen im Quartier Breite wurde überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Damit soll das Quartier von schwerem Durchgangsverkehr entlastet werden.

Zur Entlastung des Quartiers Breite verfügte der Stadtrat am 16. September 1965 ein Höchst-gewicht von 3,5 Tonnen auf der Breitestrasse, das an der Kreuzung Untere Vogelsan-gstrasse/Breitestrasse und an der Kreuzung Langgasse/Breitestrasse signalisiert wurde. An der Kreuzung Wylandstrasse/Hochwachtstrasse wurde am 29. November 1985 zusätzlich ein Verbot für Lastwagen und Gesellschaftswagen verfügt. Die unvollständige Signalisation auf weiteren Zubringerstrassen führte bisher dazu, dass eine Kontrolle von fehlbaren Fahrzeuglenkenden nur eingeschränkt möglich war.

Mit der nun vom Stadtrat beschlossenen Verkehrsanordnung «Anpassung Teilfahrverbot im Quartier Breite» können die Lücken in der Signalisation geschlossen und das Quartier Breite besser vor schwerem Durchgangsverkehr geschützt werden.

Die amtliche Publikation der Verkehrsanordnung ist vom 06. Mai 2022 bis 03. Juni 2022 unter stadt.winterthur.ch/amtliche einsehbar. Die dazugehörige Planauflage finden Sie unter stadt.winterthur.ch/planauflage.

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