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Darlehen an die Gaiwo für subventionierten Wohnungsbau

12.05.2016
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, der Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen (Gaiwo) ein Darlehen zu gewähren.

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, der Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen (Gaiwo) ein Darlehen zu gewähren. Mit dem Darlehen von rund 1,26 Millionen Franken wird die Erstellung von subventionierten Wohnungen an der Holzlegistrasse in Wülflingen mitfinanziert.

Die Gaiwo plant an der Holzlegistrasse 30 a-c in Wülflingen eine Wohnüberbauung mit 43 Alters- und Invalidenwohnungen inklusive Gemeinschaftsraum. Angesprochen werden Personen, die ihre nicht altersgerechten oder zu grossen Wohnungen aufgeben und in einer Alterswohnung ihren Lebensabend verbringen möchten.

Gestützt auf die gesetzlichen Regelungen über die Förderung des Wohnungsbaus beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat, der Gaiwo ein Darlehen von 1 260 240 Franken zu gewähren. Damit können in der Überbauung 19 subventionierte Zwei- und Zweieinhalbzimmerwohnungen realisiert werden, die an Personen mit geringem Einkommen vermietet werden – vorausgesetzt, sie sind seit zwei Jahren in Winterthur wohnhaft. Nebst der Stadt Winterthur beteiligt sich der Kanton Zürich im gleichen Umfang an den Kosten. Das Darlehen ist zinslos und innert 20 Jahren zurückzuzahlen. Dessen Folgekosten betragen für die Stadt Winterthur durchschnittlich rund 9650 Franken pro Jahr.

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