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Coronavirus: Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Personen

28.02.2020
Der Regierungsrat setzt die heute vom Bundesrat verordneten Massnahmen um, mit denen die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) eingedämmt werden. Demnach sind auch im Kanton Zürich sämtliche öffentliche und privaten Veranstaltungen verboten, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Dieses Verbot gilt vorerst bis 15. März 2020. Bis Anfang nächster Woche sind Veranstaltungen unter 1000 Personen grundsätzlich erlaubt. Dann wird die Gesundheitsdirektion eine Weisung erlassen, welche Regeln im Kanton für diese Veranstaltungen gelten.

Der Regierungsrat setzt die heute vom Bundesrat verordneten Massnahmen um, mit denen die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) eingedämmt werden. Demnach sind auch im Kanton Zürich sämtliche öffentliche und privaten Veranstaltungen verboten, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Dieses Verbot gilt vorerst bis 15. März 2020. Bis Anfang nächster Woche sind Veranstaltungen unter 1000 Personen grundsätzlich erlaubt. Dann wird die Gesundheitsdirektion eine Weisung erlassen, welche Regeln im Kanton für diese Veranstaltungen gelten.

Zufällige Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, in Einkaufszentren, auf Bahnhöfen, in Zügen oder auf Flughäfen gelten nicht als Veranstaltungen. Grosse Sportveranstaltungen, Konzerte, Clubs, Brauchtumsveranstaltungen gelten unter anderem als Veranstaltungen.

Hotline für Veranstalter und Gemeinden eingerichtet

Die kantonalen Behörden haben für Veranstalter und Gemeinden eine Hotline unter der Telefonnummer 0800 044 117 eingerichtet. Diese ist 24 Stunden in Betrieb. Betrieben wird die Hotline von der Kantonspolizei, dem Zivilschutz und der Gesundheitsdirektion.

Aktuelle Situation in den Schulen

Bei Veranstaltungen, bei denen sich weniger als 1000 Personen gleichzeitig aufhalten, nehmen die Schulen zusammen mit der Schulärztin / dem Schularzt eine Risikoabwägung vor, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

Allfällige Schulschliessungen und damit verbundene weitere Massnahmen (Quarantäne) werden im konkreten Einzelfall vom Kantonsärztlichen Dienst zusammen mit dem zuständigen Schularzt bei Bedarf geprüft. Die Schulpflege wird bei Entscheidungen miteinbezogen. Schul- oder Klassenschliessungen ohne Rücksprache mit dem zuständigen Schularzt sind nicht vorgesehen. Generelle Schulschliessungen im Kanton Zürich sind aktuell nicht angezeigt. Der Entscheid für flächendeckende Schulschliessungen erfolgt durch den Bundesrat, aufgrund einer nationalen Risikobewertung durch die Bundesbehörden und unter Einbezug der Kantone.

Regelmässige Lageanalyse

Der Fachstab der Kantonalen Führungsorganisation mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen involvierten Direktionen und Ämtern tritt derzeit regelmässig zusammen, um die Lage zu analysieren und das weitere
Vorgehen abzusprechen.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung und die Veranstalter haben und bittet um Verständnis.

(Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich)

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