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Coronavirus: Stadtrat trifft weitere Massnahmen

16.03.2020
Der Stadtrat hat gestern Sonntagabend beschlossen, dass die von der Stadt betriebenen öffentlichen Einrichtungen im Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbereich für den Publikumsverkehr vorsorglich bis zum 30. April geschlossen werden. Ausserdem wurden die Departemente ermächtigt, entbehrliche Dienstleistungen einzustellen, wobei die Leistungen soweit möglich im Homeoffice weiter zu erbringen sind. Die Erreichbarkeit ist via Telefon und elektronische Kanäle sicherzustellen.

Der Stadtrat hat gestern Sonntagabend beschlossen, dass die von der Stadt betriebenen öffentlichen Einrichtungen im Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbereich für den Publikumsverkehr vorsorglich bis zum 30. April geschlossen werden. Ausserdem wurden die Departemente ermächtigt, entbehrliche Dienstleistungen einzustellen, wobei die Leistungen soweit möglich im Homeoffice weiter zu erbringen sind. Die Erreichbarkeit ist via Telefon und elektronische Kanäle sicherzustellen.

Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronaviruskrise setzt die Stadt Winterthur die in ihre Zuständigkeit fallende Umsetzung der Anordnungen von Bund und Kanton Zürich konsequent um. Die Stadt hat in einem Pandemiefall verschiedene Verantwortlichkeiten: Unter anderem hat sie als Arbeitgeberin die Pflicht, die Mitarbeitenden zu schützen, und als Verwaltung die Aufgabe, wichtige Leistungen aufrechtzuerhalten, auch wenn viele Mitarbeitende nicht mehr arbeiten können sollten.

An seiner Sitzung von gestern Sonntagabend hat der Stadtrat nun verschiedene Beschlüsse gefällt, die für die Verwaltung und die Öffentlichkeit Auswirkungen haben. Es werden unter anderem folgende Massnahmen ergriffen:

  • Die von der Stadt Winterthur betriebenen öffentlichen Einrichtungen im Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbereich (u.a. Museen, Bibliotheken, Sportzentren, Schwimmbäder, Turnhallen und Garderobenanlagen) werden für den Publikumsverkehr vorsorglich bis zum 30. April 2020 komplett gesperrt.
  • Die Departemente und die Stadtkanzlei werden ermächtigt, entbehrliche Dienstleistungen direkt mit den beantragenden Bereichen oder Abteilungen einzustellen. Wichtig dabei ist: die von der Organisationseinheit erbrachten Leistungen sind soweit möglich im Homeoffice weiterzuführen; die Erreichbarkeit über Telefon und elektronische Kanäle ist weiterhin sicherzustellen; die Kundschaft ist über die Schliessung und allfällige Ersatzleistungen und Ersatzkanäle bestmöglich zu informieren.

Es ist demnach möglich, dass gewisse Dienstleistungen der Stadtverwaltung in den kommenden Wochen vorübergehend ausgesetzt werden oder nur noch via Internet, Telefon oder Post erledigt werden können. Die kontinuierlich erfolgenden Anpassungen können unter stadt.winterthur.ch/einschraenkungen abgerufen werden.

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