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BZO-Revision ohne Grünflächenziffer ans Parlament überwiesen – sofortiges Ende der Vorwirkung

21.03.2025
Der Stadtrat überweist die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ans Stadtparlament zur Festsetzung. Inhalt ist die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Nicht mehr Teil der Vorlage ist die Einführung einer Grünflächenziffer. Mit dem Stadtratsentscheid erlischt per sofort deren Vorwirkung.

Der Stadtrat überweist die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ans Stadtparlament zur Festsetzung. Inhalt ist die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Nicht mehr Teil der Vorlage ist die Einführung einer Grünflächenziffer. Mit dem Stadtratsentscheid erlischt per sofort deren Vorwirkung.

Die Planunterlagen zur BZO-Teilrevision IVHB wurden vom 29. November 2024 bis 28. Januar 2025 öffentlich aufgelegt. Dabei gab insbesondere die geplante Einführung einer Grünflächenziffer (als Ersatz für die bisherige Freiflächenziffer) Anlass zu Kritik seitens Bauherrschaften, Eigentümer:innen und Planenden aber auch aus der Politik. Es wurde befürchtet, dass die vorgeschlagenen prozentualen Anteile im Widerspruch zur gewünschen Innenentwicklung stehen und dass sie die Bewilligungsfähigkeit geplanter und künftiger Bauprojekte in Frage stellten. Dies insbesondere, da die vorgeschlagenen Änderungen, wenngleich noch nicht rechtskräftig, durch ihre Vorwirkung gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz bei der Bewilligung von Bauvorhaben bereits angewendet werden mussten.

In der Sitzung des Stadtparlaments vom Montag, 20. Januar, forderte die Mehrzahl der Fraktionen in einer gemeinsamen Erklärung den freiwilligen Rückzug der BZO-Teilrevision. Der Stadtrat beschloss daraufhin, die Grünflächenziffer aus der laufenden BZO-Teilrevision auszuklammern und diese bis spätestens 31. März 2025 ans Stadtparlament zu überweisen (Medienmitteilung vom 31. Januar 2025).

Ende der Vorwirkung bringt Planungssicherheit

Mit der am 19. März durch den Stadtrat beschlossenen Überweisung der BZO-Teilrevision IVHB ans Stadtparlament ist dieser Schritt fristgerecht erfolgt. Damit erlischt die Vorwirkung aller Bestimmungen betreffend der Grünflächenziffer, die seit Beginn der Auflage am 29. November gegolten hatte. Das erklärte Ziel, für Bauherrschaften, Planende und Eigentümer:innen rasch wieder Planungs- und Rechtssicherheit herzustellen, konnte damit erreicht werden. Es ist aufgrund der Bestimmungen zur Grünflächenziffer kein Bauprojekt abgelehnt worden.

Es gingen fristgerecht 113 Einwendungen ein, die sinngemäss auf 29 Anträge zusammengefasst werden können. Bloss vier dieser Anträge bezogen sich nicht auf die Grünflächenziffer. Diese wenigen restlichen Einwendungen konnten beantwortet werden;; der Bericht liegt der Weisung ans Parlament bei. Auch die kantonale Vorprüfung ist erfolgt und hat das Projekt als genehmigungsfähig beurteilt. Die im ganzen Kanton geforderte Harmonisierung der Baubegriffe kann nun als Teil des abgespeckten Revisionspakets vom Stadtparlament behandelt werden.

Das Thema Grünflächenziffer soll im Rahmen der geplanten Gesamtrevision der BZO gemeinsam mit anderen Fragen der Innenentwicklung nochmals fundiert geprüft werden. Weil die Einführung ergänzender Bestimmungen zur einer Grünflächenziffer auch die zentrale Forderung einer Motion aus dem Jahr 2021 ist, beantragt der Stadtrat beim Stadtparlament, die Antwortfrist für die Motion (Parl-Nr. 2021.10) bis zum 1. März 2027 zu erstrecken. In der Zwischenzeit können andere planungsrechtliche Instrumente genutzt werden, wie der Artikel 238a PBG, um einen angemessenen Schutz der Grünflächen bei Bauvorhaben sicherzustellen.

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