Budget 2021: Weichen stellen für eine nachhaltig finanzierte und lebenswerte Stadt Winterthur
Die städtischen Finanzen müssen in den nächsten Jahren mit den Herausforderungen einer rasch wachsenden Stadt schritthalten. Um das prognostizierte strukturelle Defizit zu überwinden, die negativen Effekte aus der COVID-19-Pandemie aufzufangen und den mittelfristigen Ausgleich einzuhalten, beantragt der Stadtrat nach einer wiederholt umfassenden Überprüfung der Leistungen eine Steuerfusserhöhung auf 129 Prozent ab dem Jahr 2021. Er bekennt sich damit zu einem starken Service Public in Winterthur und bekräftigt seinen Willen, das Wachstum proaktiv zu gestalten.
Die finanzielle Situation der Stadt Winterthur ist weiterhin geprägt durch das starke Bevölkerungswachstum, das deutlich zum Ausdruck bringt, dass Winterthur eine überaus attraktive Stadt ist. Mit dem Wachstum verbunden sind Kostensteigerungen, vor allem in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit. Der Stadtrat hat deshalb in einem umfassenden Prozess das Budget 2021 sowie den Finanz- und Aufgabenplan (FAP) der Jahre 2022 bis 2024 gesamtheitlich überprüft. Ziel dieser erweiterten Finanzplanung war es, eine Strategie für den Umgang mit dem sich in den letzten Finanzplänen abzeichnenden strukturellen Defizit und mit den negativen finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie zu finden. Durch vorausschauendes Handeln soll die Notwendigkeit kurzfristiger Sparprogramme verhindert werden, was ein bedeutender Schritt hin zu finanzieller Resilienz bedeutet.
Überprüfung der Finanzplanung und Massnahmen
Die bestehende Finanzplanung wurde um sechs Handlungsfelder erweitert, entlang derer sich der Stadtrat und die Verwaltung intensiv mit der Entwicklung der Stadtfinanzen auseinandergesetzt haben. Dabei handelt es sich nicht um einen abgeschlossenen Prozess, sondern vielmehr um einen fortdauernden. Die Hauptpunkte der Handlungsfelder wurden wie folgt definiert:
- FAP-Validierung: Analyse der Budgetabweichungen und Validierung der Prognosemodelle.
- Leistungen: kritische Auseinandersetzung mit dem freiwilligen städtischen Leistungsangebot.
- Standards: Überprüfung der Leistungs- und Qualitätsstandards.
- Effizienz und Transformation: Sicherstellung einer effizienten und innovativen Leistungserbringung.
- Kostentreiber: Vertiefte Analyse der Kostentreiber und Eruierung von Möglichkeiten zur Unterstützung der betroffenen Bereiche.
- Einnahmen: Analyse des Handlungsbedarfs bei den verschiedenen Einnahmequellen.
Die sorgfältige Überprüfung des FAP im Handlungsfeld FAP-Validierung stellt sicher, dass die abgebildete finanzielle Entwicklung realistisch ist. Die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind äusserst schwierig zu beziffern. Der Stadtrat geht von einem flach V-förmigen Verlauf der wirtschaftlichen Folgen aus, wobei er sich dabei auf die Prognosen der wichtigsten Konjunkturforschungsstellen abstützt.
Im Bereich der Standards dauert die Analyse noch an. Kurzfristig zeigt sich aber, dass der Stadtrat nur wenig Gestaltungsspielraum hat und die angewendeten Standards angemessen sind. Bezüglich Sozialhilfe ist die Stadt Winterthur an die SKOS-Richtlinien gebunden, und bei der externen Kinderbetreuung hat das Parlament im Jahr 2019 die Standards angepasst. Im Bereich des städtischen Personals wurde kürzlich das massgebende Personalstatut revidiert. Im Kontext der Gesamtsituation hat der Stadtrat entschieden, die Lohnmassnahmen auf die Höhe der Rotationsgewinne (0,5 % der Lohnsumme, budgetneutral) zu begrenzen.
Im Bereich der Leistungen nahm der Stadtrat zum wiederholten Mal eine umfassende Auslegeordnung über die freiwilligen Tätigkeitsfelder der Stadt vor. Nach der kritischen Auseinandersetzung mit dem Leistungsportfolio ist er zum Ergebnis gekommen, dass ein substanzieller Abbau von Leistungen einen massiven Einfluss auf die Attraktivität und die Lebensqualität der Stadt hätte. Er hat sich bewusst dafür entschieden, an den freiwilligen Leistungen festzuhalten.
Im Vergleich mit regionalen und überregionalen (Gross)städten bietet die Stadt Winterthur ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ein äusserst attraktives Preis-/Leistungsangebot. Dieses lässt sich aber im Kontext des starken Wachstums und weiterer anstehender Herausforderungen wie beispielsweise beim Klimaschutz nicht aufrechterhalten. Mit dem Antrag auf eine Erhöhung des Steuerfusses von 122 auf 129 Prozent ab dem Jahr 2021 beabsichtigt der Stadtrat, das Niveau der Steuern mit dem Leistungsangebot nachhaltig in Übereinstimmung zu bringen. Am hervorragenden Abschneiden der Stadt Winterthur im Steuervergleich ändert dies nur wenig. Die Winterthurer Unternehmen profitieren aufgrund der kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform ab dem kommenden Jahr trotz Erhöhung des Steuerfusses von einer tieferen Steuerbelastung als bisher.
Die sechs Handlungsfelder wird der Stadtrat fortwährend als Planungs- und Steuerungsinstrumente nutzen. Weitere Vertiefungsarbeiten werden insbesondere die Handlungsfelder Effizienz und Transformation sowie Kostentreiber erfahren, die mittel- und langfristig ausgelegt sind.
Budget 2021 mit leichtem Plus, mittelfristiger Ausgleich eingehalten
Aufgrund der geplanten Steuerfusserhöhung und höheren Beiträgen aus dem Finanzausgleich wird für das Budget 2021 mit einem Gewinn von 11,4 Millionen Franken gerechnet. Obwohl in den Planjahren 2022 bis 2024 mit Defiziten gerechnet wird, kann der mittelfristige Ausgleich eingehalten werden (Saldo: +47,1 Mio. Fr.). Dieser berücksichtigt auch die Sondereffekte der Covid-19-Pandemie vollständig. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen stellt der Stadtrat zudem sicher, dass der Saldo des zweckfreien Eigenkapitals über die gesamte Planperiode positiv bleibt.
Beim Verwaltungsvermögen stehen 2021 Nettoinvestitionen von 190,4 Millionen Franken an. Die grössten geplanten Investitionsausgaben im steuerfinanzierten Haushalt betreffen das neue Polizeigebäude (25,4 Mio. Fr.) sowie Investitionen in Schulhäuser (33,4 Mio. Fr.).
Die gesamtstädtische Nettoschuld erhöht sich voraussichtlich leicht auf rund 1,3 Milliarden Franken resp. 11 197 Franken pro Einwohner/in.
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch
Beilage
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