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Borkenkäferbekämpfung: Privatwaldbesitzer werden unterstützt

09.07.2020
Seit 2017 breiten sich die Borkenkäfer wieder in den hiesigen Wäldern aus. Die Stadt Winterthur unterstützt darum die Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatwald bei der Eindämmung der Käferschäden mit Eigenleistungen und einem Gebührenerlass für die Jahre 2020 und 2021 im Umfang von jährlich maximal 50 000 Franken.

Seit 2017 breiten sich die Borkenkäfer wieder in den hiesigen Wäldern aus. Die Stadt Winterthur unterstützt darum die Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatwald bei der Eindämmung der Käferschäden mit Eigenleistungen und einem Gebührenerlass für die Jahre 2020 und 2021 im Umfang von jährlich maximal 50 000 Franken.

Stadtgrün Winterthur wird Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatwald bei der Borkenkäferbekämpfung stärker unterstützen. Der Stadtrat hat beschlossen, dass das Forstpersonal von Stadtgrün die sogenannten «Käfernester» im Privatwald kostenlos räumen wird.

Angezeigt ist dieser Schritt, weil das Käferholz in den übersättigten Holzmärkten kaum mehr verkauft werden kann. Stadtgrün Winterthur jedoch verfügt über die Möglichkeit, das Holz an seinem zentralen Holzlagerplatz im «Schöbel» bei Stadel zwischenzulagern und es von dort aus sukzessive zu verkaufen oder zu hacken und in den städtischen Schnitzelheizungen kostendeckend zu verwerten. Zudem werden für das Vermessen und Verkaufen des Holzes – eine Dienstleistung, für die Privatwaldbesitzende normalerweise kostendeckende Pauschalen bezahlen müssen – in den nächsten beiden Jahren keine Gebühren erhoben.

Beide Massnahmen dienen dazu, die Borkenkäferbekämpfung auf den rund 500 Hektaren Privat- und Korporationswald auf Stadtgebiet zu verbessern. Der Stadtrat will damit einerseits ein Zeichen der Anerkennung zugunsten der Leistungen der privaten Waldeigentümerinnen und -eigentümer auf Stadtgebiet setzen, die ihren Wald zugunsten der Natur und der Erholungssuchenden in Winterthur pflegen und bewirtschaften. Andererseits wird damit auch der Verbreitung der Borkenkäfer in städtischen und kantonalen Waldparzellen wirksam begegnet.

Die Waldbesucherinnen und Waldbesucher sind zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, die Käferholzschläge nicht zu betreten und die Signalisationen und Anweisungen des Forstpersonals strikte zu befolgen.

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