Bezirksrat beurteilt pauschale Budgetkürzung als problematisch
Der Winterthurer Stadtrat nimmt den Beschluss des Bezirksrats in Sachen pauschale Budgetkürzung positiv zur Kenntnis. Der Bezirksrat kommt wie der Stadtrat zum Schluss, dass diese dem Gemeindegesetz, der Finanzhaushaltsverordnung und der Gewaltenteilung widerspricht. Nach eingehender Prüfung hat der Stadtrat entschieden, auf einen Weiterzug zu verzichten.
Das Stadtparlament hat am 9. Dezember 2024 das Budget der Stadt Winterthur für das Jahr 2025 verabschiedet und darin eine pauschale Kürzung von sieben Millionen Franken (Produktegruppe städtische Allgemeinkosten/Erlöse) beschlossen. Mit der konkreten Verteilung der Kürzung auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Stadt (Produktegruppen) beauftragte das Parlament den Stadtrat.
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass eine derartige Pauschalkürzung gegen die Gewaltenteilung verstösst, da der Entscheid über konkrete Kürzungen einzelner Produktegruppen dem Parlament obliegt. Er hat deshalb mit Aufsichtsbeschwerde vom 18. Dezember 2024 die pauschale Kürzung vor dem Bezirksrat angefochten.
Der Bezirksrat hat nun das Verfahren abgeschlossen und seinen Beschluss veröffentlicht. Der Stadtrat nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Bezirksrat inhaltlich zum Schluss kommt, dass die fragliche Budgetkürzung problematisch sei und der Finanzhaushaltsverordnung und dem Gemeindegesetz widerspreche. Er stellte zudem fest, dass mit einer solchen Pauschalkürzung unzweifelhaft eine gewisse Verschiebung der Budgetkompetenz von der Legislative an die Exekutive stattfinde. Dies widerspricht der gesetzlich vorgesehenen Gewaltenteilung.
Da das Budget gemäss Bezirksrat lediglich ein «behördeninterner Leitfaden» ist, der keine Rechtswirkung entfaltet, hat er auf die Anordnung von Massnahmen verzichtet. Für den Stadtrat ist damit klar, dass eine pauschale Budgetkürzung unzulässig ist und dadurch keine Wirkung entfaltet. Deshalb besteht für den Stadtrat kein Anlass, den Beschluss weiterzuziehen.