Bewirtschaftung des Parkraums auf öffentlichem Grund – Stadtrat überweist Vorlage ans Parlament
Winterthur wächst und damit wächst auch das Verkehrsaufkommen in der Stadt. Im Einklang mit den Zielsetzungen des städtischen Gesamtverkehrskonzepts soll unter anderem mit der lenkungswirksamen Bewirtschaftung des Parkraums auf öffentlichem Grund auch langfristig ein gut funktionierendes, umweltfreundliches Verkehrsnetz sichergestellt werden. Der Stadtrat hat die im März 2019 gestartete Vernehmlassung zur Vorlage «Bewirtschaftung des Parkraums auf öffentlichem Grund» nun abgeschlossen und seinen Antrag an den grossen Gemeinderat verabschiedet. Er ist zur Ansicht gelangt, dass er im Sinn einer vermittelnden Lösung an seinem Vorschlag festhält.
Die Parkraumbewirtschaftung ist neben der Parkplatzverordnung und der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone das dritte Element für die Regelung der Parkierung in der Stadt Winterthur. Die beiden letztgenannten Geschäfte wurden durch den Grossen Gemeinderat bereits behandelt. Zur Parkraumbewirtschaftung hat der Stadtrat am 21. März 2019 eine Vernehmlassung gestartet. Zur Stellungnahme eingeladen waren alle politischen Parteien, Orts- und Quartiervereine, Verkehrs- und Interessenverbände, Gewerbevertretende und Betreiber von Parkhäusern. Der Stadtrat bedankt sich an dieser Stelle für die zahlreichen und differenzierten Rückmeldungen. Die Haltungen der Vernehmlassungsteilnehmenden standen sich jedoch so diametral entgegen, dass er sich nach ausführlicher Beratung entschieden hat, an seinem Vorschlag festzuhalten und so einen Kompromiss zu ermöglichen. Der Stadtrat hat die entsprechende Weisung zuhanden des Grossen Gemeinderats verabschiedet.
Inskünftig sollen alle Parkplätze auf öffentlichem Grund bewirtschaftet werden. Zwei Mittel stehen dafür zur Verfügung: Die zeitliche Beschränkung der maximalen Parkdauer (zum Beispiel mit einer Ausweitung der Blaue Zone) und die Anhebung der teilweise seit über zwanzig Jahren nicht mehr angepassten und daher nicht mehr zeitgemässen Parkgebühren. Gerade das Parkieren an zentralen Lagen darf einen angemessenen Betrag kosten. Entsprechend soll sich dieser zwischen demjenigen in der Stadt Zürich und demjenigen in Ostschweizer Städten bewegen. Der Stadtrat soll zudem neu die Kompetenz erhalten, bei Bedarf die Gebühren im Rahmen einer vom Grossen Gemeinderat definierten Bandbreite anzupassen. Im Weiteren sollen die Dienstleistungen der Stadt bezüglich Parkieren dank einfachen Online-Lösungen kundenfreundlicher ausgestaltet werden.
Die Vorlage zur Parkplatzbewirtschaftung ist ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung der Ziele des städtischen Gesamtverkehrskonzepts und berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen in ausgewogener Weise. Der Stadtrat ist daher überzeugt, dass die drei revidierten Verordnungen über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund, über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone und über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund einen wesentlichen Beitrag zu einem langfristig gut funktionierenden, umweltfreundlichen Verkehrsnetz in Winterthur leisten.
Der ausführliche Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens steht unter stadt.winterthur.ch zur Verfügung.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat kann unter gemeinderat.winterthur.ch heruntergeladen werden.
Welches Geschäft regelt welchen Teil der Parkierung in Winterthur?ParkraumbewirtschaftungDie Parkraumbewirtschaftung beinhaltet die Revision von drei miteinander in Wechselwirkung stehenden Verordnungen, die das Parkieren auf öffentlichem Grund regeln. Es sind dies die Verordnungen betreffend das gebührenpflichtige Parkieren (VgP), das unbefristete Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und das Nachtparkieren (NPV). ParkraumplanungDas Projekt führt in der Stadt Winterthur eine flächendeckende Blaue Zone auf öffentlichem Grund mit Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner ein. Für die Umsetzung bewilligte der Grosse Gemeinderat am 16. September 2019 einen Kredit von 300 000 Franken. Die Quartiere werden damit vor dem Fremdparkieren durch Pendlerinnen und Pendler geschützt. ParkplatzverordnungDie PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund. Am 16. September 2019 stimmte der Grosse Gemeinderat der neuen PPVO mit 54 zu 3 Stimmen zu. |