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Bewilligung gebundener Ausgaben

21.12.2018
Im Hinblick auf den Rechnungsabschluss 2018 haben der Stadtrat und die Zentralschulpflege verschiedene Ausgaben, die nicht in ausreichendem Umfang budgetiert waren, für gebunden erklärt. Dabei geht es durchwegs um Leistungen, die vorgeschrieben sind und welche die Stadt zwingend finanzieren muss.

Im Hinblick auf den Rechnungsabschluss 2018 haben der Stadtrat und die Zentralschulpflege verschiedene Ausgaben, die nicht in ausreichendem Umfang budgetiert waren, für gebunden erklärt. Dabei geht es durchwegs um Leistungen, die vorgeschrieben sind und welche die Stadt zwingend finanzieren muss. Bei keiner der betroffenen Ausgaben bestand ein Spielraum, sie zu tätigen oder nicht.

Basierend auf der Hochrechnung per Ende August wurden folgende Mehrkosten gegenüber dem Budget 2018 durch den Stadtrat für gebunden erklärt:

  • 322 000 Franken für die Umstellung der Wertberichtigungsmethodik bei der Produktegruppe Stadtrichteramt. Bis anhin wurden die Forderungen mit einer Pauschalwertberichtigung in der Bilanz berichtigt. Das Rechnungslegungsmodell HRM2 sieht jedoch eine Einzelwertberichtigung für Forderungen vor.
  • 2,6 Millionen Franken für die stationäre und ambulante Pflegefinanzierung in der Produktegruppe Beiträge an Organisationen. Das Mengen- und Kostenwachstum in der Pflegefinanzierung ist höher als im Budget angenommen. Zusätzlich sind Kosten in der Höhe von 1,2 Millionen Franken für «MiGeL»-Produkte (Mittel- und Gegenständeliste) durch die Stadt zu übernehmen. Die finanziellen Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Kostenübernahme von «MiGeL» durch die Gemeinden konnte nicht budgetiert werden, da die genauen Modalitäten erst im Laufe des Jahres 2018 geklärt wurden.
  • 262 000 Franken für die Bewältigung der Sturm- und Trockenheitsschäden im Jahr 2018 der Produktegruppe Stadtgrün. Das Jahr war geprägt von unvorhersehbaren Witterungsextremen, die erhebliche Schäden in den Stadtwaldungen und städtischen Grünanlagen angerichtet haben und sofortige Interventionen zur Schadensbehebung erforderten. Einerseits verursachte das Sturmtief Burglind erhebliche Mengen an Schadholz, und anderseits begünstigte die extreme Hitze und Trockenheit die Ausbreitung des Borkenkäfers: Es musste ein erheblicher Zusatzaufwand für die Bewässerung der Grünanlagen und Friedhöfe betrieben werden.
  •  247 234 Franken für zwingende, nicht budgetierte Ausgaben der Produktegruppe Stadtkanzlei. Der freiwillige Lohnverzicht der Stadtratsmitglieder aufgrund des Sparprogramms «Balance» wurde per Juni 2018 aufgehoben. Ausserdem waren zwei Urnengänge mit zweiten Wahlgängen (Wahl des Stadtpräsidiums vom 15. April 2018 sowie Wahl des Kreisschulpflegepräsidiums vom 15. Juli 2018) nicht veranschlagt. Prinzipiell werden keine Reserve-Urnengänge budgetiert.

Die Zentralschulpflege, die gestützt auf das neue Gemeindegesetz für Gebundenerklärungen der Schule zuständig ist, hat die nachfolgenden Mehrkosten der Produktegruppe Volksschule bewilligt:

  • 200 000 Franken für Zusatzkosten der Schulbustransporte, weil die Kreisschulpflegen für mehr Schulkinder Transporte bewilligen musste.
  • 300 000 Franken für zusätzliche Kosten für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) aufgrund nicht vorhersehbaren Bedarfsanstiegs. Im Budget 2018 waren 6,8 Millionen Franken eingestellt worden.
  • 215 000 Franken für die Kosten der Schulung von Schülerinnen und Schülern im Talent-Campus Winterthur. Für das Kalenderjahr 2018 waren für die Talentklasse 20 Plätzen budgetiert. Die Talentklasse wurde vom Regierungsrat ab dem Schuljahr 2009/10 nur befristet bewilligt, weshalb auf Beginn des Schuljahres 2018/19 anstelle der Talentklasse der Talent-Campus seinen Betrieb aufgenommen hat. Es erfüllten 40 Schülerinnen und Schüler die Aufnahmekriterien, was zu einer entsprechenden Kostenüberschreitung führte.
  • 321 071 Franken für zusätzliche Kosten von Logopädie-Therapien von Schülerinnen und Schülern. Der Schulpsychologische Dienst hat vermehrt logopädischen Bedarf für Kinder ohne sonderpädagogische Indikation festgestellt. Ein Verzicht auf die Massnahmen hätte bedeutet, dass einige Kinder während längerer Zeit nicht mit der ihnen zustehenden Therapie versorgt worden wären.

Ausgaben gelten als gebunden, wenn die Gemeinde durch übergeordnetes Recht, durch Gerichtsentscheide, durch Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane oder durch frühere Beschlüsse zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Ermessenspielraum bleibt.

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