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Bewilligung gebundener Ausgaben

22.12.2017
Im Hinblick auf den Rechnungsabschluss 2017 hat der Stadtrat verschiedene Ausgaben, die nicht in ausreichendem Umfang budgetiert waren, als gebunden erklärt. Dabei geht es um Leistungen, die der Stadt vorgeschrieben sind und von ihr zwingend bezahlt werden müssen. Bei keiner der betroffenen Ausgaben bestand für den Stadtrat ein Spielraum. Die Beschlüsse betreffen die Volksschule beziehungsweise die Sonderschulung.

Im Hinblick auf den Rechnungsabschluss 2017 hat der Stadtrat verschiedene Ausgaben, die nicht in ausreichendem Umfang budgetiert waren, als gebunden erklärt. Dabei geht es um Leistungen, die der Stadt vorgeschrieben sind und von ihr zwingend bezahlt werden müssen. Bei keiner der betroffenen Ausgaben bestand für den Stadtrat ein Spielraum. Die Beschlüsse betreffen die Volksschule beziehungsweise die Sonderschulung.

Basierend auf der Hochrechnung des dritten Quartals wurden folgende Mehrkosten gegenüber dem Budget für das Jahr 2017 bewilligt:

Logopädische Therapien

Aufgrund von einigen längeren Vikariaten, die in der logopädischen Therapie eingerichtet werden mussten, resultieren gebunden zu erklärende Mehrkosten von 160 000 Franken.

Schulbustransporte

Aufgrund von mehr Schulkindern, für welche die Kreisschulpflegen Schülertransporte bewilligen mussten, resultieren gebunden zu erklärende Mehrkosten von 300 000 Franken.

Schulungen von Flüchtlingen

Aufgrund von Flüchtlingskindern, die aus Platzgründen nicht in einer Aufnahmeklasse, sondern in der Privatschule Allegra geschult werden, resultieren gegenüber dem Budget 2017 gebunden zu erklärende Mehrkosten von 100 000 Franken.

Mit diesen drei Gebundenerklärungen erhöht sich das Gesamtbudget der Volksschule um 560 000 Franken auf neu 181 875 000 Franken.

Sonderschulmassnahmen

Aufgrund von mehr Sonderschulmassnahmen, welche die Kreisschulpflegen bewilligten sowie betreuungsintensiveren Fällen in der Michaelschule (HPS) und Maurerschule (CPS) resultieren gebunden zu erklärende Mehrkosten von 1 865 000 Franken. Das Gesamtbudget beträgt neu 28 200 000 Franken.

Sämtliche Gebundenheitserklärungen sind der Aufsichtskommission des Grossen Gemeinderates zur Kenntnis gebracht worden. Ausgaben gelten als gebunden, wenn die Gemeinde durch übergeordnetes Recht, durch Gerichtsentscheide, durch Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane oder durch frühere Beschlüsse zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Ermessenspielraum bleibt.

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