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Beibehaltung der Schulweghilfen – Verschiebung der Zuständigkeit

13.05.2019
Der Stadtrat hat beschlossen, dass die bestehenden Schulweghilfen wegen ihres Beitrags zur Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmenden beibehalten werden sollen. Die organisatorische Zuständigkeit für die Schulweghilfen wird Mitte Jahr vom Departement Sicherheit und Umwelt zum Departement Schule und Sport verschoben.

Der Stadtrat hat beschlossen, dass die bestehenden Schulweghilfen wegen ihres Beitrags zur Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmenden beibehalten werden sollen. Die organisatorische Zuständigkeit für die Schulweghilfen wird Mitte Jahr vom Departement Sicherheit und Umwelt zum Departement Schule und Sport verschoben.

Der Lotsendienst ist in Winterthur traditionell bei der Stadtpolizei (Departement Sicherheit und Umwelt) angesiedelt. Seit Einführung des Vortrittsrechts für Fussgänger/innen besteht kaum noch Bedarf an verkehrsregelnden Lotsendiensten mit polizeilichen Kompetenzen. Es genügen Massnahmen wie der Einsatz von Schulweghilfen, welche die Kinder bei der Querung von Strassen begleiten, ohne dabei Einfluss auf den Verkehr zu nehmen.

Die Aufgaben und die Organisation der Stadtpolizei wurden im Rahmen des Projektes «Roadmap 20» überprüft. Ziel war unter anderem eine Konzentration auf die Kernaufgaben. Dabei stellte sich die Frage der Verschiebung der Schulweghilfen vom Departement Sicherheit und Umwelt (DSU) ins Departement Schule und Sport (DSS).

BFU-Gutachten führt zum Erhalt der Schulweghilfen

Aufgrund von Bedenken von Eltern wurde 2018 ein Gutachten zur Zumutbarbeit des Übergangs an der Schlosstalstrasse eingeholt. Das Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) kam zum Schluss, dass der fragliche Fussgängerstreifen zwar infrastrukturell allen Vorgaben und Sicherheitskriterien entspricht. Die Querung des Fussgängerstreifens gilt jedoch für Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren aus entwicklungspsychologischen Gründen als nicht zumutbar. Empfohlen wurden verschiedene organisatorische Massnahmen – unter anderem die Präsenz einer Schulweghilfe.

Aufgrund dieses Falles wird die generelle Einschätzung bestätigt, dass Schulweghilfen ein angemessenes und kostengünstiges Instrument sind, um die Verkehrssicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Es gibt in der Stadt Winterthur weitere Übergänge, die mit jenem an der Schlosstalstrasse vergleichbar sind und die jüngsten Kinder überfordern. Die bestehenden Schulweghilfen sollen daher beibehalten werden. Für die Zukunft ist ein gewisser Mehrbedarf in der wachsenden Stadt Winterthur nicht auszuschliessen.

Zuständigkeit wechselt ins Departement Schule und Sport

Grundsätzlich könnten die Schulweghilfen weiterhin im DSU bei der Stadtpolizei angesiedelt bleiben. Sie könnten aber auch vom DSU ins DSS transferiert werden. Für einen Verbleib im DSU spräche, dass so eher mit einem kostendämpfenden Effekt hinsichtlich der in der ganzen Stadt einzusetzenden Schulweghilfen zu rechnen ist, dass die Schulweghilfen durch die Stadtpolizei ausgebildet werden und dass die Gefährlichkeit von Schulwegübergängen weiterhin durch die Stadtpolizei beurteilt wird. Für einen Transfer der Schulweghilfen ins DSS spricht, dass die Schulweghilfen nicht zu den polizeilichen Kernaufgaben gehören und dass grundsätzlich die Schulpflege für die Schulwegsicherheit und die Anordnung entsprechender Massnahmen zuständig ist. In der Abwägung dieser Argumente ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, die Schulweghilfen (derzeit 85 Stellenprozente) per 1. Juli 2019 vom DSU ins DSS zu verschieben.

Beantwortung der Schriftliche Anfrage betr. Schulwegsicherung  (GGR-Nr. 2018.18)

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